Begas-Affäre: Eisenstadt bleibt zuständig

Das Landesgericht Eisenstadt bleibt zuständig für das Verfahren gegen den früheren BEGAS-Chef Rudolf Simandl. Das Oberlandesgericht Wien hat sich dagegen ausgesprochen, das Verfahren von Eisenstadt nach Wien zu delegieren.

Der zuständige Senat habe keine ausreichend wichtigen Gründe für die Delegierung gesehen, heißt es aus Gerichtskreisen. Das Gericht in Burgenlands Hauptstadt hatte eine Delegierung nach Wien angeregt, da die Richter „vielfache Verflechtungen“ auch mit Zeugen, im kleinen Burgenland, gesehen hatten.

Laut Anklage werden dem früheren BEGAS-Chef Rudolf Simandl und zwei Ex-BEGAS-Mitarbeitern Untreue, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Veruntreuung und Geschenkannahme und drei anderen Ex-Begas-Angestellten Untreue beziehungsweise Beitragstäterschaft dazu vorgeworfen. Der Schaden soll bei vier Millionen Euro liegen, es gilt die Unschuldsvermutung.