Steier: Landtagswahlordnung verfassungswidrig

Landtagspräsident Gerhard Steier hat privat ein Gutachten über die Mandatsvergabe in Auftrag gegeben. Demnach erfolgte die Zuweisung der Mandate gesetzeskonform. Doch laut diesem Gutachten sei der entsprechende Punkt der Landtagswahlordnung verfassungswidrig, so Steier.

Anlass für dieses Gutachten ist der Fall von Gabriele Titzer (SPÖ), die nicht in den Landtag einziehen wird, weil der Eisenstädter Vizebürgermeister Günter Kovacs das SPÖ-Mandat bekommt, obwohl Titzer auf der Landesliste vor ihm gereiht war - mehr dazu in Streit um SPÖ-Mandate: Titzer geht in Offensive. Aber auch in anderen Parteien gab es solche Umreihungen.

Gerhard Steier

ORF

Gerhard Steier bei der Präsentation des Gutachtens

Mandatsvergabe korrekt

Das Gutachten, das Steier am Dienstag bei einer Pressekonferenz präsentierte, wurde von Verfassungsrechtler und Politikwissenschafter Klaus Poier von der Universität Graz erstellt. Er kam zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Mandatsvergabe eingehalten wurden. Die Landeswahlbehörde habe also korrekt gehandelt. Dass Kovacs und nicht Gabriele Titzer das Mandat bekomme, sei gesetzeskonform.

Probleme sah der Gutachter allerdings in der grundsätzlichen Bestimmung, wonach der Zustellungebevollmächtigte die Reststimmenmandate frei vergeben kann. Das stehe im Widerspruch zum demokratischen Grundsatz der Bundesverfassung, zu den Grundsätzen des passiven Wahlrechts und zum Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig.

Das Gutachten von Klaus Poier:

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Steier sieht Wählertäuschung

Noch-Landtagspräsident Gerhard Steier sah darin eine Wählertäuschung. Der Wähler werde durch einen Vorgang, der für ihn nicht nachvollziehbar sei, in die Irre geführt. Steier forderte daher eine Korrektur des entsprechenden Paragraphen 85 der Landtagswahlordnung.

Verfassungsrechtler Poier hielt in seinem Gutachten fest, dass Steier alle Landtagsabgeordneten anzugeloben hat. Noch ein Detail: Ein Prüfungsrecht, ob die Landeswahlbehörde die Mandate korrekt vergeben habe, stehe weder dem Landtagspräsidenten, noch der Landtagsdirektion zu. Steier bestellte und bezahlte dieses Gutachten aber privat.

Grüne und LBL für Änderung der Verfassung

Die Landessprecherin der Grünen, Regina Petrik, sprach sich am Dienstag für eine rasche Änderung verfassungswidriger Passagen der Landtagswahlordnung aus. Dass im Burgenland Landesgesetze gelten, die wider die Bundesverfassung seien, werde man nicht hinnehmen und einen entsprechenden Antrag auf Abänderung dieses Gesetzes im Landtags einbringen, so Petrik. Auch das Bündnis Liste Burgenland sprach sich für eine Änderung des entsprechenden Paragraphen in der Landtagswahlordnung aus.

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