„Nazi-Keller-Affäre“: Prozesstermin steht fest
Der angeklagte Burgenländer muss sich wegen Wiederbetätigung nach §3g des Verbotsgesetzes verantworten, so Kolonovits gegenüber dem ORF Burgenland. In der mittlerweile bekannten Szene im Film von Ulrich Seidl „Im Keller“ sitzen fünf Männer singend unter einem Hitler-Bild - neben einer lebensgroßen Puppe in Nazi-Uniform und umgeben von weiteren NS-Devotionalien - und prosten sich zu.
Beim Kellereigentümer, der die NS-Devotionalien sammelte, ging die Staatsanwaltschaft von Vorsatz aus. Bei den vier anderen ist das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt worden, sie wurden nicht angeklagt. Zwei der Männer davon waren ÖVP-Gemeinderäte, die dann zurück- und aus der ÖVP austreten mussten.