„Nazi-Keller-Affäre“: Prozesstermin steht fest

In der „Nazi-Keller-Affäre“ ist die Anklage gegen den Kellereigentümer in Marz (Bez. Mattersburg) jetzt rechtskräftig und es gibt einen Prozesstermin. Der Geschworenenprozess findet am 2. Juli im Landesgericht Eisenstadt statt, bestätigte Gerichtssprecher Bernhard Kolonovits.

Der angeklagte Burgenländer muss sich wegen Wiederbetätigung nach §3g des Verbotsgesetzes verantworten, so Kolonovits gegenüber dem ORF Burgenland. In der mittlerweile bekannten Szene im Film von Ulrich Seidl „Im Keller“ sitzen fünf Männer singend unter einem Hitler-Bild - neben einer lebensgroßen Puppe in Nazi-Uniform und umgeben von weiteren NS-Devotionalien - und prosten sich zu.

Beim Kellereigentümer, der die NS-Devotionalien sammelte, ging die Staatsanwaltschaft von Vorsatz aus. Bei den vier anderen ist das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt worden, sie wurden nicht angeklagt. Zwei der Männer davon waren ÖVP-Gemeinderäte, die dann zurück- und aus der ÖVP austreten mussten.

Link: