Helene Fischer: Prozess-Fortsetzung im Juni

Der vom Burgenländer Heimo Eitel angestrengte Zivilprozess gegen Schlagersängerin Helene Fischer findet am 22. Juni seine Fortsetzung. Die Befragung von Zeugen bzw. eine Videokonferenz mit Fischer sei nicht vorgesehen.

Zur Verhandlung im Bezirksgericht Mattersburg wurden laut Auskunft des Landesgerichts Eisenstadt nur die Vertreter der beiden Parteien geladen. Die Verhandlung wurde für eine halbe Stunde ausgeschrieben. Der Zivilprozess hatte am 9. März unter großem Medieninteresse begonnen. Eitel, der an ALS (Amyotropher Lateralsklerose) leidet, hatte Fischer geklagt, weil er sich bei einer Begegnung am Rande eines Konzertes in Mörbisch im Vorjahr von ihr als Behinderter diskriminiert gefühlt hatte.

Kläger wollte „Aussprache“ mit Fischer

Ein Vermittlungsversuch des Richters zu Verhandlungsbeginn war gescheitert, da der Anwalt Fischers „keine Vergleichsmöglichkeit“ sah. Ein Vergleich wäre „nicht tragbar für die Beklagte“.

Der Kläger hatte sich bereit erklärt, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten, falls es zu einer „kurzen Aussprache“ mit Fischer komme. Im Klagebegehren waren für den Pensionisten 2.000 Euro für die erlittene Diskriminierung und 9.600 Euro für psychische und physische Schmerzen geltend gemacht worden mit dem Argument, sein Gesundheitszustand habe sich nach dem Vorfall verschlechtert.

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