Anklage gegen Eigentümer des „Nazi-Kellers“

Die Szene in Ulrich Seidls Film „Im Keller“, in der sich fünf Männer in einem Marzer Keller zwischen NS-Devotionalien zuprosten, hat im vergangenen Herbst für Schlagzeilen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erhebt jetzt Anklage wegen Wiederbetätigung gegen den Eigentümer des Kellers.

In der entsprechenden Szene, gedreht im Jahr 2009, sitzen fünf Männer in Tracht in einem Keller in Marz (Bez. Mattersburg) unter einem Hitler-Bild, neben einer lebensgroßen Puppe in Nazi-Uniform umgeben von weiteren NS-Devotionalien, singen und prosten sich zu.

Anklage wegen Wiederbetätigung

Gegen den Keller-Eigentümer, der die Dinge gesammelt hatte, erhebt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt jetzt Anklage wegen Wiederbetätigung nach §3g des Verbotsgesetzes. Bei diesem Film-Mitwirkenden geht die Staatsanwaltschaft von Vorsatz aus. Bei den vier anderen wird das Verfahren eingestellt. Zwei davon waren ÖVP-Gemeinderäte, die dann zurück- und auch aus der ÖVP austreten mussten.

Die Anklage gegen den Kellereigentümer ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt zwei Wochen Einspruchsfrist. Die Einstellung des Verfahrens gegen die anderen wird noch vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums überprüft.

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