Religionslehrer: Zahlung an Opfer

Am Donnerstag musste sich ein Religionslehrer vor Gericht in Eisenstadt verantworten. Er soll während des Unterrichts in einer Schule im Bezirk Neusiedl am See zwei elfjährige Schülerinnen am Arm gepackt haben. Richterin Karin Knöchl bot eine Diversion an.

Die Richterin schlug die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung an das Gericht und die beiden Opfer vor. Der 49-Jährige muss 1.000 Euro an das Gericht und je 100 Euro symbolisches Schmerzensgeld an die Schülerinnen zahlen. In der heutigen Zeit könne es nicht sein, dass ein Lehrer noch Hand anlegt, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag beim Prozess in Eisenstadt.

Dem 50-jährigen Priester, der auch als Religionslehrer tätig ist, werden Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Im Jänner soll er während einer Religionsstunde zwei Mädchen am Oberarm gepackt haben. Während des Verhandlung ist der Mann zum Teil einsichtig. Er gibt auch zu, eines der Mädchen am Arm gepackt zu haben und entschuldigt sich. Es sei nicht seine Absicht gewesen dem Kind weh zu tun und es tue ihm leid, sagte er beim Prozess.

Eltern erstatteten Anzeige

Der zweiten Schülerin soll der Lehrer laut Anklage während einer Schreibaufgabe den Arm weggezogen und auch sie am Oberarm gepackt haben. Dies sei sicher nicht bewusst geschehen, sagt der Priester, er könne höchstens nur angekommen sein. Es habe mit den Kindern vorher noch nie Probleme gegeben, versichert er.

Die Eltern hatten nach dem Vorfall Anzeige erstattet. Nach dem Vorfall wurden bei dem einen Mädchen ein Bluterguss, bei der zweiten Hautabschürfungen festgestellt. Der Priester unterrichtet auch weiterhin als Religionslehrer, jedoch nicht mehr an der Neuen Mittelschule in Kittsee.

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