Nach Schuss auf Mädchen: U-Haft verlängert

Der ehemalige FPÖ-Politiker, der am 31. Oktober in Großhöflein (Bez. Eisenstadt-Umgebung) ein 13-jähriges Mädchen mit einem Kleinkalibergewehr angeschossen hat, bleibt weiter in Haft. Das hat das Gericht bei der Haftprüfungsverhandlung entschieden.

Der 32-jährige Schütze bleibt ebenfalls bei seiner Version, nicht absichtlich auf das Mädchen geschossen zu haben. Die Haftprüfungsverhandlung am Mittwoch dauerte nur zehn Minuten, dann stand fest, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft bleibt, sagte der Anwalt des Mannes, Christian Supper. Sein Klient habe mit dieser Entscheidung gerechnet, da die Ergebnisse zweier Gutachten noch nicht vorliegen würden, so Supper.

Anwalt Christian Supper

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Anwalt Christian Supper

Für das Gericht ist nach wie vor offen, ob hinter dem Schuss nicht doch ein gewisse Absicht gesteckt hat. Der Inhaftierte selbst bleibt bei seiner Version, er habe nicht gezielt geschossen, sondern im Leichtsinn von einer Terrasse auf Dosen gefeuert. Sein Mandant hoffe, dass die Gutachten diese Version bestätigen werden, sagt Supper. Die Untersuchungshaft wurde am Mittwoch bis längstens 17. Februar verlängert. Bis dahin sollte die Anklage stehen. Der mutmaßliche Täter hat sich beim Opfer entschuldigt und Schadensgutmachung angeboten.

„Von uns aus aktiv geworden“

„Wir sind von uns aus aktiv geworden, haben nicht gewartet, bis sich das Opfer bei uns meldet, sondern haben Kontakt aufgenommen. Wir haben mit dem Rechtsvertreter des Opfers bereits korrespondiert und auch eine Akontierung geleistet“, so Supper. Die endgültige Höhe der Schadensgutmachung beziehungsweise des Schmerzensgeldes wird am Ende des Verfahrens auf Basis eines medizinischen Gutachtens festgelegt.

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