U-Haft für Schützen verlängert

Jener 32-Jährige, der am 31. Oktober in Großhöflein ein 13-jähriges Mädchen angeschossen haben soll, bleibt weiter in Untersuchungshaft - und zwar bis 17. Dezember. Das wurde Montagvormittag bei der Haftprüfungsverhandlung im Landesgericht Eisenstadt entschieden.

Der vermeintliche Schütze bleibt in Haft, weil die Ermittlungen zum Tathergang noch nicht abgeschlossen sind. Solange besteht für das Gericht Tatbegehungsgefahr, wie das juristisch heißt. Trotzdem sah der Anwalt des 32-jährigen Mannes, der Mattersburger Christian Supper, bei der Haftprüfungsverhandlung Tendenzen dafür, nicht länger am Tötungsvorsatz seines Klienten festzuhalten.

Der Familie des Opfers wurde inzwischen ein Entschädigungsangebot unterbreitet und auch bereits eine Reaktion darauf erhalten. Die Mutter der 13-jährigen Schülerin habe einen Wiener Anwalt mit der Vertretung in dieser Angelegenheit betraut. Eine abschließende Beurteilung über die Höhe des Schmerzensgeldes werde man aber erst nach Vorliegen eines medizinischen Gutachtens treffen können, so der Anwalt des mutmaßlichen Täters. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist am 17. Dezember.

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