Sozialdumping: Novelle ab Jänner

Mit einer Novelle wurde das Anti-Lohn- und Sozialdumpinggesetz verschärft. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Damit sei eine Forderung der SPÖ Burgenland zum Wohl der Arbeitnehmer umgesetzt worden, heißt es.

Das verschärfte Anti-Lohn- und Sozialdumpinggesetz solle den fairen Wettbewerb für Arbeitnehmer und Unternehmer garantieren, hofft SPÖ-Klubobmann Christian Illedits. Vor der Novelle sah das Gesetz etwa bei fehlenden Unterlagen und Aufzeichnungen nur geringe Strafen vor. Dieses Schlupfloch sei nun geschlossen worden, sagt Illedits.

„Jetzt muss er die Unterlagen immer bereit halten. Und der Strafrahmen wurde angehoben, wenn er das nicht tut - von 1.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer. Das heißt, es ist nicht eine einmalige Strafe von 500 Euro aufwärts, sondern jetzt pro Arbeitnehmer 1.000 bis 10.000 Euro“, so Illedits.

Kampf gegen Unterbezahlung

Mit der Novelle sei nun garantiert, dass dubiose Firmen, die Arbeitnehmer unter dem Kollektivlohn bezahlen, nun besser bekämpft werden können, sagt SPÖ-Arbeitsmarktsprecher Robert Hergovich. "Wichtig ist auch die Neuerung, dass Bauunternehmen als Generalunternehmer auch für die Subunternehmen haften und verantwortlich sind, so Hergovich.

Die Verjährungsfrist beim Delikt der Unterentlohnung wird nun auf drei Jahre ausgedehnt. Außerdem fordert Hergovich mehr Personal für die Finanzpolizei, um die Verschärfungen auch kontrollieren zu können.