Weiterer Zivilprozess: Lukits fordert 50.000 Euro
Zuvor versuchte er, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen. Das Oberlandesgericht entschied dagegen - die Richterin verhandelt den Fall. Lukits’ Klage gegen die Energie Burgenland nach seiner Entlassung wegen Pflichtverletzung wurde bereits vom Landesgericht Eisenstadt abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht Wien bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung von Lukits ab. Der Ex-BEWAG-Vorstand soll auch keine weiteren Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt haben - mehr dazu in - Lukits-Zivilprozess vertagt.