Tödlicher Traktorunfall: Bedingte Haft für Vater

Der Vater eines 14-jährigen Burschen, der Ende März im Südburgenland mit einem Traktor tödlich verunglückt ist, ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zu Prozessbeginn verhängte Richterin Karin Knöchl ein Fotografie-Verbot im Gerichtssaal - mit der Begründung, dass es sich nicht um ein schweres Kriminaldelikt handle, sondern um eine Familientragödie, die fahrlässig herbeigeführt wurde.

Schuldbekenntnis mit tränenerstickter Stimme

Dem 55-Jährigen Landwirt wurde vorgeworfen, seinem 14-jährigen Sohn, der keinen Führerschein besaß, die Traktorfahrt auf dem steilen Güterweg erlaubt zu haben. Außerdem sei die Leitung der Druckluftbremsanlage des Miststreuers nicht an den Traktor angeschlossen gewesen. Der Landwirt bekannte sich vor Gericht mit tränenerstickter Stimme sofort schuldig und erklärte, er habe seinen Sohn mit dem Traktor fahren gelassen, um ihm eine Freude zu machen.

Richterin Karin Knöchl verurteilte den 55-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft auf drei Jahre Strafnachsicht. Der Mann nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Tragödie geschah im März

Der tödliche Traktorunfall ereignete sich vergangenen März auf einem Güterweg bei Schandorf (Bez. Oberwart) - mehr dazu in 14-Jähriger stirbt bei Traktorunfall. Der 14-Jährige war mit dem Traktor samt Anhänger und Miststreuer am Abend auf dem Heimweg vom Acker. Der Bub lenkte das Fahrzeug selbst. Vor ihm fuhr sein Vater mit dem Auto.

Als das Scheinwerferlicht des Traktors plötzlich verschwand, fuhr der Vater zurück und schaute nach. Der Traktor war umgekippt, der Bub wurde aus der Kabine geschleudert. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Die Familie musste von einem Kriseninterventionsteam betreut werden.

Unfallort in Schandorf

ORF

Die Unfallstelle im März 2014

Am Tag nach dem Unfall stellte ein Sachverständiger fest: Der Traktor war bei der Fahrt auf das Bankett geraten, der junge Lenker verriss, der Traktor kippte um. Laut Prozess-Anklage war der Anhänger damals nicht für den Verkehr zugelassen. Der Vater muss sich wegen Vergehens der fahrlässigen Tötung verantworten.