Freiheitsstrafe wegen versuchter Vergewaltigung

In Eisenstadt stand am Mittwoch ein Burgenländer wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht. Der Angeklagte wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zehn Monate davon unbedingt.

Damit bleibt der 56-Jährige, der seit dem Angriff auf eine Radfahrerin im Sommer in Untersuchungshaft ist, im Gefängnis. Bei dem Prozess am Mittwoch wurde gleichzeitig angeordnet, dass der Angeklagte in psychotherapeutische Behandlung muss.

„Ich will Liebe von dir“

Der Frühpensionist aus Parndorf hatte versucht eine 52-jährige Burgenländerin auf einem Radweg zwischen Podersdorf und Weiden in ein Gebüsch zu zerren, griff ihr mit den Worten „Ich will Liebe von dir“ unter ihr T-Shirt und versuchte sie daraufhin zu vergewaltigen - mehr dazu in Versuchte Vergewaltigung in Weiden am See. Die Frau wehrte sich mit allen Kräften, es gelang ihr dem Angreifer zu entkommen, sie konnte schließlich auf ihrem Fahrrad davonfahren. Die 52-Jährige alarmierte die Polizei und beschrieb den Täter. Kurz darauf wurde der 56-Jährige als Verdächtiger festgenommen, seither saß er in Untersuchungshaft.

Porzess

ORF/P. Spieß

Der Angeklagte vor Gericht

„Ich wollte ihr die Hose ausziehen“

Bei dem Prozess am Mittwoch war der Angeklagte - wenn er sprach - nur sehr schwer zu verstehen, sein Anwalt wies daraufhin, dass der 56-Jährige Analphabet sei. „Ich habe sie dann gleich ausgelassen“, sagte er zu Richter Wolfgang Rauter, der nach Details des Angriffs fragte. Und zuvor: „Ich wollte ihr die Hose ausziehen“.

Die beiden seiend bei dem Kampf „aufgeklatscht“, wie der Angeklagte es formulierte. Die 52-Jährige und der Angeklagte trugen damals Schürfwunden davon. Die Frau sagte am Mittwoch - wie bei derartigen Verfahren üblich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Rauter: „Es gibt Gefahrenpotential“

Danach das Urteil des Schöffengerichts: zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt wegen versuchter Vergewaltigung. Außerdem gab es die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Der Angeklagte sei „intellektuell nicht am allerbesten aufgestellt“, meinte Richter Rauter. Es gebe allerdings „ein gewisses Gefahrenpotenzial“. Der Angeklagte nahm das Urteil an, von der Staatsanwältin gab es keine Erklärung.