Neuer Klubstatus sorgt weiter für Ärger

Die zwischen SPÖ und ÖVP fixierte Verfassungsreform im Burgenland sieht die Anhebung der Klubstärke auf drei Mandate vor. Der Opposition ist das ein Dorn im Auge. Wie handhaben das die anderen Bundesländer?

Drei statt wie bisher nur zwei Abgeordnete benötigen die Landtagsparteien im Burgenland künftig für die Gründung eines Landtagsklubs. Das stößt auf Kritik der Opposition, weil mit dem Klubstatus sowohl mehr Rechte als auch mehr Geld verbunden sind. Kommt die Regelung wie geplant, dann sind im Burgenland künftig 8,33 Prozent der Abgeordneten notwendig, um einen Landtagsklub zu gründen. Genau so hoch liegt die Latte in Salzburg und Vorarlberg, höher nur in Kärnten, wo 11,11 Prozent der Abgeordneten für einen Landtagsklub benötigt werden. In allen anderen Bundesländern sind es weniger - und zwar in Niederösterreich, Tirol, der Steiermark, Oberösterreich und Wien. In Wien liegt die Latte mit drei Prozent der Abgeordneten am niedrigsten.

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Unterschiede auch bei U-Ausschüssen

Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen wird im Zuge der Verfassungsreform im Burgenland zum Minderheitenrecht. Dafür reichen künftig 25 Prozent der Landtagsabgeordneten. Niedriger ist die Hürde nur in Salzburg und Vorarlberg. In Salzburg reicht ebenfalls ein Viertel der Abgeordneten, zusätzlich kann aber jede Fraktion pro Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss einberufen. In Vorarlberg genügen sogar 8,33 Prozent der Abgeordneten, allerdings behält sich dort die Mehrheit gewisse Gestaltungsmöglichkeiten vor. Ein Minderheitenrecht sind Untersuchungsausschüsse weiters in Tirol - wenn auch mit Einschränkungen, sowie in Wien und der Steiermark. In Kärnten, Nieder- und Oberösterreich sind für die Einsetzung von U-Ausschüssen hingegen Mehrheitsbeschlüsse notwendig.

Im Bundesländervergleich liegt das Burgenland bei der Klubstärke künftig also im hinteren Drittel der Bundesländer, beim U-Ausschuss als Minderheitenrecht im vorderen Drittel.

Diskussionen gehen weiter

Bei der derzeitigen Sitzverteilung im Landtag brächte die geplante Verfassungsreform zwar keine Änderung: Die Freiheitlichen hätten mit drei Abgeordneten weiterhin ihren Landtagsklub, die Grünen und die Liste Burgenland mit nur einem Abgeordneten ohnehin keinen Klub, dennoch argumentieren aktuell alle drei Oppositionsparteien gegen die Anhebung des Klubstatus von zwei auf drei Abgeordnete.

Während man in Wien nur drei Prozent der Abgeordneten für den Klubstatus braucht, sind es im Burgenland künftig fast drei mal so viele. Dennoch sei Wien kein Vorbild, sagt SPÖ-Landesparteichef Hans Niessl. Tatsächlich wären unter Wiener Voraussetzungen aktuell weder die Grünen noch die Liste Burgenland im Landtag, weil sie zwar mehr als vier, aber weniger als fünf Prozent der Stimmen haben. Darüber hinaus sieht auch ÖVP-Chef Franz Steindl die Verfassungsreform als weitreichendes Paket. Es gehe nicht nur um die Abschaffung des Proporzes, sondern um die Aufwertung von Klubs und Abgeordneten.

Wunsch der ÖVP

Es war ein Wunsch der ÖVP, den Klubstatus künftig erst mit drei Abgeordneten zu erreichen. Die SPÖ war zunächst strikt dagegen. Die Freiheitlichen konnten sich die Anhebung zwar vorstellen, haben dann aber ihre Meinung geändert, sagt FPÖ-Obmann Johann Tschürtz. Die FPÖ wollte letztlich bei zwei Abgeordneten bleiben, damit die Kontrollrechte gestärkt blieben, so Tschürtz. Grünen-Chefin Regina Petrik sieht ebenfalls die Minderheitenrechte in Gefahr: „Es sind mit dem Klubstatus verschiedene Rechte verbunden, die man nicht einfach einzelnen Abgeordneten übertragen kann.“ Es sei jeder Klub Mitglied der Präsidiale und dort werde die Tagesordnung der Landtagssitzung bestimmt, das sei ein massives Gestaltungselement, so Petrik. Die Oppositionsparteien müssten gemeinsam auftreten und die vierwöchige Begutachtungsfrist nutzen, um einige Punkte klar zu stellen, sagt Liste-Burgenland-Abgeordneter Manfred Kölly.

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