Facebook-Prozess: Verurteilung in Abwesenheit

Beim Facebook-Prozess in Eisenstadt erschien der Angeklagte am Freitag zum zweiten Mal nicht vor Gericht und wurde in Abwesenheit verurteilt - wegen Verhetzung. Er hatte islamfeindliche Kommentare im Internet verfasst.

Fünf Monate bedingt erhielt der 33-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Güssing für seine Postings auf Facebook. Er schrieb im Blog „Ja! Österreich ohne Minarette“ unter anderem von „moslemischem Gesindel“, das nicht arbeiten wolle und nur „züchte wie die Ratten“. Da er damit eine Religionsgemeinschaft verunglimpft hat - und zwar vor einer breiten Öffentlichkeit, wurde er wegen Verhetzung verurteilt.

Bei seiner Einvernahme durch die Polizei gab er die Postings zu und erklärte, er habe nur gegen jene etwas, die nicht arbeiten und auf Kosten der Österreicher leben. Doch Richter Wolfgang Rauter sah den Tatbestand der Verhetzung eindeutig gegeben.

Angeklagter unentschuldigt nicht erschienen

Dass der Angeklagte mit einer bedingten Strafe davongekommen ist, begründete der Richter mit seiner bisherigen Unbescholtenheit, seinem Geständnis und der Tatsache, dass er ein einfacher Arbeiter und beispielsweise kein Politiker sei, der eine größere Breitenwirkung erzielt habe.

Der Angeklagte war schon einmal zu einem Prozesstermin nicht vor Gericht erschienen. Damals hatte er sich jedoch im Gegensatz zu Freitag entschuldigt. Deshalb wurde er diesmal in Abwesenheit verurteilt.