Rauter: Chronologie einer Polit-Karriere
Landtagsabgeordneter, Parteichef, Landesrat, Klubobmann, Parteigründer und letztendlich Bürgermeister. Die politische Karriere von Wolfgang Rauter ist umfangreich und selbst für politische Beobachter nicht immer leicht überschaubar. Denn der Rückzug aus der jeweiligen politischen Funktion begleitet Wolfgang Rauter schon seit Jahrzehnten.
Beginn der Polit-Karriere: 1987
1987 begann die Polit-Laufbahn des Richters. Für die Freiheitlichen ging er als Spitzenkandidat in die Landtagswahl und holte zwei Mandate. Ein Jahr später wurde er FPÖ-Landesparteichef. 1996 erreichte die FPÖ vier Mandate, Rauter wurde Landesrat, und zwar für Seilbahnwesen und Nahrungsmittelkontrolle.
Nur eineinhalb Jahre später trat Rauter als Landesrat zurück. Er wurde FPÖ-Klubobmann. Mit dem Bank-Burgenland-Skandal konnte Rauter seine Rolle als Aufdecker ausleben - er wurde Obmann des Untersuchungsausschusses. Bei der Landtagswahl 2000 erlebte die FPÖ aber eine Niederlage, Wolfgang Rauter legte sein Landtagsmandat nieder und kehrte in den Richterberuf zurück.
Bei der Landtagswahl fünf Jahre später kandidierte Wolfgang Rauter wieder für die Freiheitlichen und zwar auf dem aussichtslosen Platz 14. Beim freiheitlichen Sonderparteitag 2007 kandidierte Rauter überraschend neben dem amtierenden Parteichef Johann Tschürtz. Im letzten Moment zog Rauter seine Kampf-Kandidatur aber wieder zurück. Einen Monat später gründete Rauter gemeinsam mit dem Deutschkreutzer Bürgermeister Manfred Kölly die Plattform „Liste Burgenland“.
ORF/Sonja Varga
2012: Wahl zum Bürgermeister von Großhöflein
Im Herbst 2012 wurde Rauter dann Bürgermeister von Großhöflein. Jetzt, nur knapp zwei Jahre später, tritt er auch hier zurück. Die ständigen Querschüsse im Gemeinderat hätten die Arbeit extrem erschwert, so der scheidende Bürgermeister. Ob er irgendwann neue politische Aufgaben übernimmt, bleibt abzuwarten.
Bürgermeister-Neuwahl
Nach Rauters Rücktritt wird es frühestens am 30. November zur Neuwahl des Bürgermeisters kommen. Die Landesregierung muss die Neuwahl per Verordnung innerhalb von sechs Wochen ausschreiben, nachdem der Rücktritt wirksam wurde, heißt es vom Leiter der Landeswahlbehörde Erich Hahnenkamp. Sollte in Großhöflein der gesamte Gemeinderat zurücktreten, muss die Verordnung zur Neuwahl innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Das würde bedeuten, dass vermutlich erst im Frühjahr neu gewählt wird.