Simandl-Prozess: Rückzahlungen thematisiert

Im Zivilprozess der Energie Burgenland gegen den früheren BEGAS-Chef Rudolf Simandl kamen am Dienstag die Rückzahlungen zur Sprache, die der Manager nach seiner Entlassung geleistet hatte. Befragt wurde der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Hubert Kirchauer.

Nach seiner Entlassung im April 2012 habe Simandl zunächst im Mai in mehreren Tranchen Zahlungen in der Höhe von 210.000 Euro an die BEGAS geleistet, berichtete der Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, der bei den Erhebungen zur Feststellung des eingetretenen Schadens mitgewirkt hatte. Im August 2012 seien dann weitere 290.000 Euro auf ein BEGAS-Konto eingelangt. Bei den insgesamt von Simandl geleisteten Rückzahlungen im Gesamtausmaß von rund 505.000 Euro habe es sich um den bei der ersten BEGAS-Sonderprüfung festgestellten Schaden gehandelt. Spätestens ab September 2012 sei jedoch klar gewesen, dass der Schaden „einen Millionenbetrag weit übersteigt.“

Aufsichtsratsvorsitzender Kirchauer befragt

Prozessthema war am Dienstag auch eine für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 ausbezahlte Prämie in der Höhe von 36.000 Euro. Dazu wurde der frühere BEGAS-Aufsichtsratsvorsitzende Hubert Kirchauer befragt. Eine Prämie etwa in der Höhe eines 15. Monatsbezugs wäre allen Mitarbeitern der BEGAS zugestanden für den Fall, dass ein festgelegtes EGT erreicht würde, erläuterte Kirchauer. Im fraglichen Jahr sei das jedoch nicht der Fall gewesen, weil wegen einer Abwertung einer Veranlagung in US-Dollar aus einem Cross-Border-Leasinggeschäft das Ziel nicht erreicht worden sei.

„Es ist ihnen nicht zugestanden“

Nach einem Einwand des Vorstandes sei im Aufsichtsrat beschlossen worden, dass die BEGAS-Mitarbeiter die Prämie doch bekommen. Von den Vorstandsmitgliedern sei dabei aber nicht die Rede gewesen, so Kirchauer. Zudem sei bekannt gewesen, dass die Vorstände auch einen Anspruch auf eine Provision aus dem Cross-Border-Geschäft gehabt hätten. „Faktum ist: Es ist ihnen nicht zugestanden“, sagte der frühere Aufsichtsratschef. Wie es dennoch zur Auszahlung der Prämie an Simandl gekommen sei, entziehe sich seiner Kenntnis.

„Nichts zu bewilligen gehabt“

Bezüglich der Auszahlung von über mehrere Jahre angefallenem Resturlaub im Ausmaß von 30 Tagen erinnere er sich, dass Simandl ihn einmal darauf angesprochen habe, schilderte Kirchauer. Den Vorständen sei laut Arbeitsvertrag ein Anspruch auf eine Urlaubsabfindung zugestanden, wenn sie den Urlaub nicht verbrauchen könnten. Dennoch habe er sich gewundert, weil Simandl damals auch Geschäftsführer einer Putenfarm in Pöttelsdorf gewesen sei, die er gekauft habe. Er habe gedacht, Simandl würde seinen Urlaub verwenden, um für die Putenfarm zu arbeiten. Dass er die Auszahlung bewilligt habe - davon könne keine Rede sein, sagte Kirchauer. Er habe als Aufsichtsratsvorsitzender in der Sache „nichts zu bewilligen“ gehabt.

Pensionsabfindung erneut Thema

Ebenfalls Thema am Dienstag war die Pensionsabfindung Simandls im Jahr 2000. Für fünf Jahre Vorstandstätigkeit erhielt er damals brutto 2,03 Millionen Euro und netto 1,53 Millionen Euro, weil ein Halbsteuersatz zur Anwendung kam. Dieser wäre ihm aber erst nach sieben Jahren Betriebszugehörigkeit zugestanden. Simandl war damals jedoch erst fünf Jahre bei der BEGAS. Das Unternehmen musste die Differenz auf den höheren Steuersatz der Finanz erstatten und fordert den Betrag nun von Simandl ein. Der Zivilrechtsprozess wird am 5. August fortgesetzt.

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