NEOS: Vorschläge für Verfassungsreform

NEOS Burgenland präsentierten Vorschläge für die Verfassungsreform. Sie fordern eine Landesvolksanwaltschaft und sehen eine Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Gemeinderatstätigkeit mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten.

Bürgermeister und Gemeinderäte sollen keine Landtagsabgeordneten sein können - das ist eine zentrale Forderung von NEOS für die Verfassungsreform. „Insgesamt kommt man auf 80,6 Prozent der Landtagsabgeordneten, die eine Funktion in einer Gemeinde inne haben. Wir finden, das ist nicht akzeptabel. Immerhin beschließt der Landtag das Landesbudget, das die Gemeinden direkt betrifft. Da ist es völlig unzulässig, dass die Leute dort über sich selbst bestimmen“, sagt Landessprecher Christian Schreiter.

Forderung nach Landesvolksanwaltschaft

Außerdem spricht sich NEOS für eine Landesvolksanwaltschaft aus, wie es sie zum Beispiel in Vorarlberg schon seit 1985 als unbürokratische Anlaufstelle für Beschwerden, Auskünfte und Beratung gibt. „Diese Landesvolksanwaltschaft soll Anlaufstelle für alle Burgenländerinnen und Burgenländer in allen Angelegenheiten der Landes-und Gemeindeverwaltung sein“, so der bei NEOS für Verfassungsfragen zuständige Eduard Posch. Diese Landesvolksanwaltschaft sollte absolut unabhängig sein und würde in den ersten Jahren mit 300.000 bis 350.000 Euro pro Jahr auskommen, rechnet Posch.

„Summer Talks“ im Burgenland

Auch NEOS bereitet sich bereits auf die Landtagswahl im kommenden Jahr vor und veranstaltet im Juli, August und September „Summer Talks“ im ganzen Land. Bis März 2015 soll die NEOS-Landtagswahlliste stehen, kündigt Schreiter an.