Haftstrafen für Serieneinbrecher

Haftstrafen zwischen 21 Monaten unbedingt und vier Jahren bedingt fassten die drei Mitglieder einer ungarischen Einbrecherbande aus, die am Mittwoch vor Gericht standen. Ihnen wurde vorgeworfen, bei 50 Einbrüchen Diebesgut im Wert von rund 350.000 Euro gestohlen zu haben.

Die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - im Alter zwischen 20 und 44 Jahren waren bei dem Prozess am Mittwoch weitgehend geständig. Alle drei Angeklagten sind vorbestraft und gaben an, die Einbrüche zur Ernährung ihrer Familien begangen zu haben. Angesichts der überwiegend einschlägigen Vorstrafen, der vielen Delikte und dem beträchtlichen Wert der Beute von insgesamt 350.000 Euro kamen die drei Angeklagten mit nicht allzu strengen Urteilen davon.

Dreieinhalb Jahre für Hauptangeklagten

Der Hauptangeklagte erhielt dreieinhalb Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Gemeinsam mit zwei anderen Strafen muss er aber für insgesamt fünf Jahre hinter Gitter. Der Zweitangeklagte erhielt vier Jahre unbedingt und die mitangeklagte Frau 21 Monate, davon aber nur sieben Monate unbedingt. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, wurde sie sofort nach dem Urteil entlassen. Alle drei Urteile sind rechtskräftig.

Das Trio hatte fast 50 Mal vor allem in Sportplatzkantinen, aber auch auf Lagerplätzen und sogar in einer Müllsammelstelle eingebrochen. Gestohlen hat die Bande Zigaretten, Spirituosen, Lebensmittel, Stereoanlagen, Mikrofone und Verstärker, aber auch Schweißgeräte, Werkzeug, Mofas und Klein-LKW. Die wohl skurrilsten Beutestücke sind fünf Mülltonnen.

„Haben alles zusammen gemacht“

Phasenweise nahm die Verantwortung der Täter auch skurrile Züge an: Einer der beiden männlichen Täter war während der Beutezüge mit der 20-jährigen Frau im Trio liiert. Diese hat nach Angaben der Beschuldigten aber häufig nur im Auto geschlafen. Auf die Frage der Richterin, warum sie dann überhaupt dabei gewesen sei, antwortete ihr ehemaliger Lebensgefährte: „Wir haben alles zusammen gemacht. Wir wollten uns nicht für eine Minute trennen.“