Osterfeuer: Nicht alles darf verbrannt werden

„Brauchtumsfeuer, aber richtig!“ - lautet ein Themenbrief von Land und Umweltanwalt, der an die Gemeinden geschickt wird. Dabei geht es darum, ins Bewusstsein zu rufen, worauf bei einem Osterfeuer geachtet werden muss,damit möglichst wenig Schaden für die Umwelt entsteht.

Osterfeuer sind im Burgenland eine beliebte Tradition, für die aber eine Ausnahme gemacht werden muss. Denn grundsätzlich ist es aus Luftschutzgründen das ganze Jahr über verboten, im Freien Feuer zu machen. Doch jedes Jahr missbrauchen schwarze Schafe den Osterbrauch, um Müll und Grünschnitt bequem in Rauch aufzulösen.

Beim Verbrennen eines 200 Kilogramm schweren Asthaufens würden mehr als dreieinhalb Kilogramm Feinstaub freigesetzt, erläuterte Umweltanwalt Hermann Frühstück. Um die Belastung zu Ostern so gering wie möglich zu halten, darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Denn nur dieses verbrennt schnell und schadstoffarm. Außerdem sollte das Feuer immer von oben angezündet werden, weil so weniger Rauch entsteht.

Osterfeuer

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So ein Haufen darf nicht angezündet werden

Strafe kann bis zu 3.600 Euro ausmachen

Wer sich nicht an die Regeln hält und Abfall und Grünschnitt verbrennt, könnte zur Kasse gebeten werden, warnt die zuständige Landesrätin Verena Dunst (SPÖ). Die Strafe beträgt bis zu 3.600 Euro. Osterfeuer dürfen im Burgenland nur an den Abenden und in den Nächten zwischen Karfreitag und Ostermontag, bei Schlechtwetter auch am Wochenende vor und am Wochenende nach dem Osterwochenende abgebrannt werden.

Erlaubt sind nur allgemein zugängliche Plätze mit einem Mindestabstand von 25 Metern zum nächsten Gebäude. Abbrennen im Haus- und Hofbereich ist verboten. Wer den Haufen für das Osterfeuer schon Wochen vorher zusammenträgt, sollte außerdem bedenken, dass darin bereits Tiere Unterschlupf gefunden haben könnten.