Stieftochter geschwängert: Prozess am 24. März

Bereits am 24.März muss sich am Landesgericht Eisenstadt jener 33-jährige Mann verantworten, der laut rechtskräftiger Anklage im Vorjahr im Bezirk Güssing seine unmündige Stieftochter geschwängert hat. Der Mann wird sich schuldig bekennen.

Dem 33-jährigen wird schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vernachlässigen einer Unmündigen vorgeworfen. „Er wird sich grundsätzlich schuldig bekennen. Von der Schwangerschaft haben aber weder er noch die Mutter des Mädchens etwas mitbekommen“, skizzierte seine Verteidigerin Manuela-Anna Sumah-Vospernik im Gespräch mit der APA die Verantwortung des Mannes. Auch die Mutter der Zwölfjährigen wurde wegen Vernachlässigen einer Unmündigen zur Anklage gebracht.

Baby ohne Hilfe zur Welt gebracht

Wie Sumah-Vospernik darlegte, wird ihr Mandant zugeben, mit der Tochter seiner Ehefrau einmal geschlafen zu haben. Dass dies eine Schwangerschaft zur Folge hatte, habe ihm seine Stieftochter jedoch verheimlicht: „Das Opfer hat die Schwangerschaft geheim gehalten.“ Die Schülerin habe ihre Tochter - für ihre Eltern völlig unerwartet - in ihrem abgesperrten Kinderzimmer ohne jegliche Hilfe zur Welt gebracht und erst einige Stunden nach der Niederkunft ihren Stiefvater zu sich gerufen. Dieser habe das Baby dann abgenabelt. Seine Stieftochter habe ihn gebeten, den Säugling „wegzubringen“, schilderte die Verteidigerin: „Er hat es nicht übers Herz gebracht. Wenn er das getan hätte und das Kind zu einer Babyklappe gebracht hätte, wäre das Ganze vermutlich nie aufgekommen.“

Staatsanwaltschaft: „Gröbliche Vernachlässigung“

Zu diesem Zeitpunkt sei ihr Mandant noch gar nicht überzeugt gewesen, dass das neugeborene Kind von ihm abstammte. Für ihn sei auch ein Schulkamerad des Mädchens als Vater infrage gekommen. Erst nachdem er seine Frau geheiratet hatte - die Hochzeit fand kurze Zeit nach der Geburt statt -, sei er sich der Vaterschaft bewusst geworden, so Sumah-Vospernik.

Dass die Eltern die Unmündige nach der Niederkunft nicht unverzüglich ins Krankenhaus brachten, sondern diese ohne fachärztlichen und pflegerischen Beistand drei Tage zu Hause beließen, legt ihnen die Staatsanwaltschaft als gröbliche Vernachlässigung der Zwölfjährigen aus, zumal diese Unterlassung bei dieser eine Infektion bewirkt haben soll. „Die Mutter und er waren der Meinung, dass es dem Kind nicht schlecht geht“, bemerkte die Rechtsvertreterin des Stiefvaters dazu. Ihr Mandant sei auf die Situation grundsätzlich unvorbereitet und überfordert gewesen: „Sonst wäre er anders damit umgegangen.“

Strafverschärfende Bestimmung

Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem einmaligen, sondern mehreren sexuellen Übergriffen aus. Infolge der erwiesenen Schwangerschaft kommt laut Strafgesetzbuch eine strafverschärfende Bestimmung zum Tragen: Dem Mann droht bei einem anklagekonformen Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Zusätzlich hat die Anklagebehörde die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Laut einem psychiatrischen Gutachten soll der Mann zwar zurechnungsfähig, aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur aber derart gefährlich sein, dass von ihm ohne entsprechende therapeutische Maßnahmen neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind. Der 33-Jährige verbüßt derzeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe, weil er sich laut einem rechtskräftigen Urteil zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006 an der in diesem Zeitraum zehnjährigen Tochter seiner damaligen Partnerin vergangen hatte.

Anwältin sieht Angeklagten auch als ein „Opfer“

Dessen ungeachtet sieht seine Anwältin auch in ihm „ein Opfer“, wie sie erklärte. Der Mann sei in Kindheitstagen selbst von zwei Onkeln schwer missbraucht worden. Er leide jetzt sehr unter der Trennung von seiner Familie. Seine Ehefrau hat mittlerweile die Scheidung eingereicht, die Stieftochter wächst gemeinsam mit ihrer Tochter in einem SOS Kinderdorf auf. Auch die gesellschaftliche Ächtung mache ihrem Mandanten zu schaffen, hielt Sumah-Vospernik fest: „Von seinen Verwandten traut sich keiner, ihn im Gefängnis zu besuchen. Dabei hilft es dem Opfer doch nicht, den Täter an den Pranger zu stellen.“ Dem Mann sei bewusst, „dass seine bürgerliche Existenz zerstört ist. Egal, wie das Verfahren ausgeht.“

Angeklagter sieht sich „nicht als Monster“

Der Angeklagte sehe sich „nicht als Monster, das über Kinder herfällt“, betonte seine Verteidigerin, die zu bedenken gibt, dass das Thema Pädophilie von der Gesellschaft oft vorrangig dazu eingesetzt werde, um davon Betroffene zu brandmarken. Dabei hätte einer wissenschaftlichen Studie zufolge einer von 100 Männern pädophile Neigungen, womit in Österreich immerhin 40.000 Männer betroffen wären. „Es wäre wichtig, diese Gruppe nicht auszugrenzen, sondern alles zu unternehmen, um sie therapieren zu lassen. Wenn die gesellschaftliche Stigmatisierung nicht so groß wäre, wären potenzielle Täter viel eher bereit, sich behandeln zu lassen“, meinte Sumah-Vospernik abschließend.

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