Geldstrafe: Bürgermeister geht lieber ins Gefängnis

Der Bürgermeister von Stinatz Andreas Grandits (ÖVP) liegt mit der Güssinger Bezirkshauptmannschaft wegen einer Verwaltungsstrafe im Clinch. Grandits fühlt sich ungerecht behandelt und überlegt, ob er - statt zu bezahlen - ins Gefängnis gehen soll.

Auslöser für den Streit ist ein Graben, in dem zwei Regenwasserüberlaufkanäle münden. Bei einer Wasserrechtsverhandlung im Jahr 2006 wurde die Gemeinde unter anderem beauftragt, die Böschung im Bereich der Kanäle entsprechend zu sichern. Der Bescheid dazu soll aber laut Grandits erst 2010 zugestellt worden sein, nachdem er Bürgermeister geworden ist. Da die Gemeinde nicht sofort das Geld für diese Bauarbeiten aufbringen konnte - es geht um rund 60.000 Euro - bat man die Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing um Nachsicht. Die Gemeinde hatte das Geld nicht sofort zur Verfügung und es in den letzten Jahren erst angespart, sagte Grandits.

Regenwasserkanal in Stinatz

ORF

Dieser Wassergraben ist der Stein des Anstoßes

Grandits will nicht nachgeben

Da die Gemeinde im Vorjahr die Böschung noch immer nicht gesichert hatte, schickte die BH Güssing dem Stinatzer Bürgermeister einen Bescheid mit einer Verwaltungsstrafe von 360 Euro. Dieser erhob dagegen Einspruch. Bei einer neuerlichen Verhandlung wurde vereinbart, dass die Gemeinde bis Mitte dieses Jahres alle behördlichen Auflagen zu erfüllen habe. Die Baumaschinen sind mittlerweile aufgefahren, spätestens in zwei Wochen soll alles fertig sein.

Anfang dieses Jahres bekam Grandits neuerlich Post von der BH Güssing. Der Einspruch wurde abgelehnt. Inklusive Verwaltungskosten muss Grandits nun 396 Euro bezahlen oder die Strafe eine Woche im Gefängnis absitzen. „Ich werde mir das jetzt überlegen.“ Er möchte damit seinem Protest Ausdruck verleihen, dass man so mit einem Bürgermeister nicht umgehen könne, so Grandits.

Keine Stellungnahme

Die geschäftsführende Bezirkshauptfrau von Güssing wollte zu der Angelegenheit keine Stellung nehmen, mit der Begründung, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle.

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