Anlaufstelle für Landbesitzer in Ungarn

Die ungarische Regierung hat im Vorjahr ein Gesetz beschlossen, wonach ab 1. Mai 2014 langfristige Nutzungsverträge für Ackerflächen ihre Gültigkeit verlieren. Für davon betroffene burgenländische Bauern gibt es jetzt eine Anlaufstelle.

Zwischen Österreich und Ungarn gibt es seit einiger Zeit Unstimmigkeiten wegen der Bewirtschaftung ungarischen Bodens durch österreichische - auch burgenländische - Landwirte.

Kontakt für Betroffene:

Agrarattachee Ernst Zimmerl

Das Gesetz und seine Folgen

Der Beschluss des ungarischen Gesetzes habe diese Spannungen deutlich vergrößert, heißt es in einer Aussendung der burgenländischen Landwirtschaftskammer - mehr dazu in Bauern bangen um Besitz in Ungarn. Landwirte, die von diesem Gesetz betroffen sind, sollen sich nun an den österreichischen Agrarattachee in Budapest, Ernst Zimmerl wenden.

Zwischen 1994 und 2001 konnten in Ungarn völlig legal Nutzungsverträge geschlossen werden. Diese Nutzungsrechte wurden auch ins ungarische Grundbuch eingetragen. Nach dem am 12. Dezember 2013 publizierten Gesetz enden diese Verträge mit 1. Mai 2014 - ausländische Bauern werden damit de facto aus Ungarn vertrieben.