BH GS: Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt

Im Vorjahr wurde der Güssinger Bezirkshauptmann Johann Grandits wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Die Nichtigkeitsbeschwerde dagegen wurde nun zurückgewiesen. Die Folge könnte eine Rochade an den BHs Güssing und Oberwart sein.

Im November 2012 wurde der Bezirkshauptmann von Güssing, Johann Grandits wegen Amtsmissbrauchs zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Die Begründung damals: In Moschendorf, Bildein und Eberau wurden im Schuljahr 2009/2010 ungarische Schüler angemeldet, ohne dass sie dort wohnten. Im Zuge der Ermittlungen gegen die ÖVP-Bürgermeister der Orte wurde Grandits belastet. Er habe Hinweise auf Scheinanmeldungen ignoriert, so der Vorwurf. Die Meldevergehen verjährten, der Staat wurde geschädigt.

Johann Grandits vor Gericht

ORF

Johann Grandits bei dem Prozess im November 2012.

Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen

Grandits wurde damals zu einer Geldstrafe von 15.300 Euro verurteilt, die Hälfte bedingt. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil wurde nun zurückgewiesen. Der Anwalt von Grandits will nun Anfang Jänner 2014 eine Diversion erreichen.

Gelingt das nicht und das erstinstanzliche Urteil gegen Grandits wird rechtskräftig, würde es zu einer Rochade in den Bezirkshauptmannschaften Güssing und Oberwart kommen. Landesamtsdirektor Robert Tauber sagte am Mittwoch gegenüber dem ORF-Burgenland dazu: „Eine Bezirkshauptmannschaft ist eine Dienststelle, die unter einer so genannten monokratischen Führung steht, das heißt, der Bezirkshauptmann entscheidet für die Behörde allein und alle Entscheidungen der BH erfolgen in seinem Namen. Daher sind natürlich in so einem Fall, wie er nun vorliegt - und wenn auch die Strafbemessung schon zu erkennen gibt, dass die Schuld keine große war - Maßnahmen zu treffen“, so Tauber.

Weitere Rochaden

Johann Grandits würde quasi versetzt und dann stellvertretender Bezirkshauptmann in Oberwart werden. Neue, provisorische Leiterin in der Bezirkshauptmannschaft Güssing würde Nicole Wild, die bisherige Stellvertreterin. In Kraft treten könnte diese Umbesetzung Mitte Jänner, so Tauber. Beide Bezirkshauptmannposten, sowohl in Güssing als auch in Oberwart, würden dann neu ausgeschrieben werden.

Link: