Gemeindefinanzen: Debatte um Prüfung

Der Landesrechnungshof soll künftig von sich aus Gemeinden ab 3.000 Einwohnern prüfen können. Das schlägt Gemeindereferent Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) vor. Die SPÖ will aber, dass der LRH alle Gemeinden prüfen kann.

Die Diskussion über eine Prüfmöglichkeit des Landesrechnungshofes, was Gemeinden betrifft, gibt es schon länger. Derzeit kann der Landesrechnungshof Gutachten zur Gebarung der Gemeinden erstellen, wenn es die Landesregierung beantragt. Künftig sollte er von sich aus Gemeinden ab 3.000 Einwohnern prüfen können, sagte Gemeindereferent Franz Steindl (ÖVP) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Er tritt jetzt überraschend für eine entsprechende Änderung des Landesrechnungshofgesetzes ein: „Ich meine, dass die Zeit reif ist, um hier noch mehr Transparenz walten zu lassen“, so Steindl.

BRH kann auf Antrag prüfen

Der Bundes-Rechnungshof kann zweimal pro Jahr Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen, wenn Landesregierung oder Landtag das beantragen. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern kann der Bundesrechnungshof seit 2011 von sich aus prüfen.

15 Gemeinden betroffen

Laut Steindl könnten damit derzeit 15 Gemeinden vom Landesrechnungshof geprüft werden, nämlich die Bezirksvororte, Parndorf, Pinkafeld, Gols, Großpetersdorf, Neufeld, Rechnitz, Deutschkreutz und Neudörfl. Gemeindebund-Chef Leo Radakovits unterstützte den Vorschlag Steindls bei der Pressekonferenz. Die Gesetzesänderung könnte Steindl zufolge bereits Mitte des kommenden Jahres wirksam sein, wenn der Regierungspartner SPÖ zustimme.

SPÖ wirft ÖVP Total-Blockade vor

Verwundert zeigte sich SPÖ-Klubchef Christian Illedits über Steindls Vorschlag. Die SPÖ fordere seit Jahren eine Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes für den gesamten kommunalen Bereich. Das sei bisher an der Total-Blockade der Steindl-ÖVP gescheitert. Erst vor knapp drei Wochen sei eine Änderung des Landesrechnungshofgesetzes beschlossen worden, in der diese Prüfkompetenz wegen des Widerstandes der ÖVP nicht verankert werden konnte.

Die ÖVP habe ihre Position um 180 Grad geändert, das sei ein Steindl-Umfaller in die richtige Richtung, sagte Illedits. Allerdings ist die SPÖ gegen die Einschränkung auf Gemeinden ab 3.000 Einwohner. Sie will die Gebarungskontrolle für den gesamten kommunalen Bereich auf den Landesrechnungshof übertragen. Eine Einschränkung auf Gemeinden über 3.000 Einwohner sei sachlich durch nichts zu begründen. Der Landesrechnungshof solle selbst entscheiden, wo und wie er initiativ prüfe, so Illedits.

Tschürtz erfreut

Erfreut zeigte sich FPÖ-Landesparteiobmann Hans Tschürtz. Die FPÖ fordere schon seit langem eine Überprüfungsmöglichkeit für die finanzielle Gebarung der Gemeinden im Land, so Tschürtz. Auch LRH-Direktor Andreas Mihalits begrüßte grundsätzlich den „überraschenden Vorstoß“ der ÖVP. Die Kontrolllücke könnte so wenigstens ein wenig geschlossen werden, selbst wenn 156 Gemeinden auch weiterhin nicht überprüft werden dürften. Er bedauerte aber, dass diese Regelung nicht schon mit der Änderung des Rechnungshofgesetzes vor drei Wochen beschlossen wurde.

Radakovits: Finanzlage stabil

Grundsätzlich bezeichnete Radakovits die finanzielle Situation der burgenländischen Gemeinden als „stabil“ und wünschte sich von einer neuen Bundesregierung Investitionen. Es gebe Gemeinden, wo die Ampel auf Gelb sthe, doch in den meisten Gemeinden stehe die Ampel auf Grün, sagte Steindl, der ja auch Gemeindereferent ist, über die Finanzen der Gemeinden. Die Gemeindeabteilung prüfte heuer bisher 36 Gemeinden.