Scheinanmeldungen: 2 Bürgermeister verurteilt

In der Serie der Prozesse gegen Bürgermeister wegen Schülerscheinanmeldungen sind am Dienstag zwei ÖVP-Politiker und zwei Gemeindebedienstete zu Geldstrafen verurteilt worden. Alle vier Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

7.000 Euro Strafe für den ehemaligen Moschendorfer ÖVP-Bürgermeister Peter Schlaffer, 6.000 Euro für den amtierenden Stremer ÖVP-Bürgermeister Bernhard Deutsch und für die beiden mitangeklagten Gemeindebediensteten Geldstrafen von 3.600 und 1.800 Euro - so lauten die Urteile in den Verfahren am Dienstag wegen Schülerscheinanmeldungen.

In Moschendorf ging es den handelnden Personen darum, genügend Schüler für die nach der Hauptschulschließung in Eberau gegründete katholische Privatschule „Josefinum“ zu sichern. In Moschendorf wurden fünf Hauptschüler an der Andresse des Gemeindeamtes gemeldet, und jeweils ein Kindergartenkind an der Adresse der Kindergartenleiterin und des Bürgermeisters.

Stremer Bürgermeister enttäuscht

In Strem waren es drei Volksschulkinder, die der immer noch amtierende Bürgermeister Bernhard Deutsch an seiner Wohnadresse meldete. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um Amtsmissbrauch gehandelt habe, sagte Deutsch.

„Ich bin irgendwie enttäuscht, dass ich verurteilt worden bin, nehme aber diese Strafe als eine an. Ich werde nicht berufen. Ich hätte mir einen Freispruch erwartet, denn in Strem ist es weder um eine Schulschließung, noch um eine Klassenteilung gegangen. Wir haben lediglich den Kindern ermöglicht, dass sie nach dem absolvierten Kindergartenbesuch auch diese Schule besuchen können“, so Deutsch.

Obwohl insgesamt drei der vier Angeklagten das Urteil sofort annahmen, ist es in allen vier Fällen nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab nämlich keine Erklärung ab und lässt damit noch offen, ob sie Rechtsmittel ergreifen will.

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