Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf
Wahlberechtigte in Österreich werden fortlaufend in sogenannten Wählerevidenzen erfasst. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird das Wählerverzeichnis erstellt. Sowohl hinsichtlich der Wählerevidenz als auch des Wählerverzeichnisses hat jeder potenzielle Wähler das Recht auf Einsicht und Einspruch. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, wenn sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wo Herr und Frau Österreicher wählen, bestimmt der Hauptwohnsitz. Eventuelle Nebenwohnsitze spielen keine Rolle.
Zahl der Wahlberechtigten noch unklar
Bei den Nationalratswahlen 2008 waren im Burgenland 230.000 Personen wahlberechtigt, wie viele es heuer sind, sollte am 1. August feststehen, wenn die Landeswahlbehörde alle Wählerverzeichnisse gesammelt hat und an den Bund weitergibt. Die Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden bis 8. August auf. Etwaige Einsprüche und Reklamationen müssen laut Landeswahlbehörde bis 14. August entschieden sein.