Scheinanmeldungen Kittsee: Zwei Schuldsprüche

Im Landesgericht Eisenstadt hat es wieder einen Prozess wegen Schülerscheinanmeldungen gegeben - und auch rechtskräftige Urteile. Diesmal wurde der ehemalige SPÖ-Bürgermeister von Kittsee zu einer Geldstrafe verurteilt. Daneben wurde auch eine Gemeindemitarbeiterin verurteilt.

Die Richter im Landesgericht Eisenstadt haben nach zahlreichen derartigen Scheinanmeldungsprozessen bereits Übung. Diesmal wurde der ehemalige SPÖ-Bürgermeister von Kittsee, Klaus Senftner, rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 6.250 Euro zahlen. Eine mitangeklagte Gemeindemitarbeiterin, die die die Meldezettel ausgefüllt hatte, bevor sie der Bürgermeister unterschrieb, muss 2.700 Euro zahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Bei den Kosten fürs Strafverfahren orientierte sich Richterin Birgit Falb an der untersten Grenze: jeweils 250 Euro müssen beide Angeklagte auch noch zahlen. Der Grund für die Strafen: in Kittsee wurden zwölf slowakische Kinder zwischen 2006 und 2010 wohnsitzgemeldet, ohne im Ort zu wohnen. Die Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren kamen aus Bratislava und besuchten in Kittsee Volks-und Hauptschule.

Scheinanmeldungen Prozess

ORF

Ex-Bürgermeister Klaus Senftner im Gerichtssaal

Anmeldungen ohne Motivation

Diesmal ging es nicht um eine Erhöhung der Schülerzahlen. Der Bürgermeister, im Amt von 2010 bis Anfang 2012, sagte beide Schulen waren nie von Schließung bedroht. Er habe die Anmeldungen „blind unterschrieben“, ohne Motiv, stets unter Zeitdruck, ohne Absicht und Not. Darauf meinte die Richterin, dass man es noch weniger verstehen würde und man sich das alles sparen hätte können.

Offenbar waren die slowakischen Eltern der Kinder irrtümlich der Ansicht die Anmeldungen seien für den Schulbesuch nötig. Zwischen Kittsee und Bratislava gibt es eine Schulpartnerschaft. Staatsanwalt Roland Koch, zuständig für die Fälle von Scheinanmeldungen, sprach von bisher verhängten Geldstrafen als „Richtschnur“ für das Urteil. Er meinte grundsätzlich, dass Bürgermeister nicht nur als Politiker begreifen sollten, sondern auch als Beamte des Staates.

Die Geldstrafe ist unter anderem auch deswegen geringer, als beispielsweise die für den Bürgermeister von Pama, der 9.000 Euro zahlen musste, weil der Angeklagte diesmal Schüler nicht auch noch selbst an seiner eigenen Bürgermeisterwohnadresse angemeldet hatte.

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