Hund erschossen: Jäger nicht angeklagt

Jener Jäger, der zu Ostern in Pinkafeld einen Hund erschossen hat, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein. Der Fall nach den Schüssen auf den Beagle hatte für großes Aufsehen gesorgt.

Ein Ehepaar aus Pinkafeld (Bezirk Oberwart) unternahm zu Ostern einen Spaziergang und ließ den Hund, einen Beagle namens Snoopy, von der Leine. Kurze Zeit später wurde der Hund von einem Jäger erschossen - mehr dazu in „Snoopy“: Ermittlungen nach Schuss. Seine Rechtfertigung: Der Hund sei als Streuner bekannt und habe im Revier Rehe gerissen - mehr dazu in Prieler: „Snoopy“ war amtsbekannt. Das Ehepaar erstattete Anzeige gegen den Jäger. Der Schuss habe auch das eigene Leben gefährdet, argumentierte das Ehepaar.

Begründung für Einstellung erfahren nur Betroffene

Der Jäger sagte, er habe den Mann und die Frau nicht gesehen. Nach der Anzeige wurde wegen einer möglichen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt. Das Verfahren wurde aber schon am 24. April eingestellt, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Die Begründung für die Einstellung dürfe sie an Medien nicht weitergeben.

Das Ehepaar hat allerdings das Recht, die Einstellungsbegründung zu erfahren und wird das auch einfordern. Ob es weitere rechtliche Schritte setzen wird, war am Mittwoch nicht in Erfahrung zu bringen. Die Familie war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.