„Pendlereuro“: Anfragen bei AK
Arbeitnehmer, die bereits eine Pendlerpauschale beziehen, müssen sich um nichts mehr kümmern. Laut Finanzministerium ist der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet, den Pendlereuro bis Ende Juni bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen und die fehlenden Teilbeträge rückwirkend bis Jahresanfang auszuzahlen. Nur in Ausnahmefällen darf in der Buchhaltung auf diese Nachzahlung verzichtet werden.
Per Formular beantragen
Wer noch keine Pendlerpauschale bekommt, kann den Pendlereuro gemeinsam mit der Pauschale wie bisher durch das entsprechende Formular beantragen. Das sollten jetzt auch Teilzeitbeschäftigte machen, die bisher kein Anrecht auf eine Pendlerpauschale hatten.
Denn durch die neue Gesetzesänderung erhalten sie ab heuer anteilig zum Grad ihrer Beschäftigung sowohl Pendlerpauschale als auch Pendlereuro. Grundsätzlich müssen die neuen Voraussetzungen für die kleine oder große Pendlerpauschale erfüllt werden, um auch den Pendlereuro zu bekommen.
Rückwirkend einfordern
Übrigens: Jene Pendler, die ihre Entlastungen noch nicht beim Arbeitgeber geltend gemacht haben, können sowohl Pendlerpauschale als auch Pendlereuro nach wie vor rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung einfordern.