Mensdorff-Schloss wird nicht beschlagnahmt

Schloss Luising (Bezirk Güssing) von Alfons Mensdorff-Pouilly wird vorerst nicht beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht (OLG) schickte per Entscheid das Landesgericht Wien zurück an den Start.

Zwar hob das OLG laut einer Mitteilung von Montag die Entscheidung des Landesgerichts Wien als erste Instanz auf, das den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Veräußerungsverbot abgelehnt hatte. Zugleich trug das OLG dem Landesgericht für Strafsachen aber auf, noch einmal zu entscheiden. Dabei gelte es zu berücksichtigen, wie hoch die Erlöse aus der angenommenen Straftat im Verhältnis zum Wert des Schlosses seien, schrieb das OLG.

Staatsanwalt will Veräußerungsverbot

Die Staatsanwaltschaft will ein Veräußerungsverbot für Mensdorff-Pouillys Anwesen in Luising im Grundbuch verankert haben, damit bei einer Verurteilung potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann.

Laut OLG wurden die Vermögenswerte dabei mit 12,6 Millionen Euro beziffert - das ist der Betrag, den Mensdorff-Pouilly laut Anklage 2000 bis 2008 unter Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen von BAE Systems erhalten und zum Zwecke der Bestechung eingesetzt haben soll. Hintergrund des Begehrens der Ankläger ist der 2011 verschärfte Abschöpfungsparagraf.

Mensdorff-Schloss in Luising

ORF

Das Schloss von Alfons Mensdorff-Pouilly in Luising

Nach Ansicht des OLG ist in der Causa allerdings „die Rechtslage vor dem 1.1.2011 maßgeblich“, wurde am Montag festgehalten. Und nach dieser Rechtslage könne als Basis für eine Beschlagnahme nur jener Betrag gelten, der quasi den „Erlös“ oder „Lohn“ aus der mutmaßlichen Straftat darstelle - nicht aber sämtliche Beträge, die vom Angeklagten verschleiert oder verborgen werden sollen.

„Überbesicherung“ muss vermieden werden

Der Wert von Schloss Luising müsste also mit jenem Betrag gegengerechnet werden, den Mensdorff-Pouilly für angeblich illegale Handlungen bekommen haben soll, nicht aber mit dem Gesamtwert der angeblich verteilten Gelder. Dabei müsse eine „Überbesicherung“ vermieden werden. Der Haken dabei: Weder der Immobilienwert noch die Höhe der allfälligen Bereicherung seien bekannt, wie OLG-Sprecher Reinhard Hinger zur APA sagte. Dem Landesgericht wurde daher aufgetragen, noch die „erforderlichen Informationen“ zu erheben „und dann noch einmal zu entscheiden“.

Mensdorff-Schloss in Luising

ORF

Das Schloss von innen

Geldwäscheprozess am Mittwoch

Seit Mittwoch zu verhandeln hat das Gericht den Geldwäscheprozess selbst. Die Verhandlung gegen Mensdorff-Pouillly ist neben jener gegen den früheren ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser das zweite aufsehenerregende Korruptionsverfahren des Herbstes. Zentraler Vorwurf der Anklage gegen Mensdorff-Pouilly ist, er habe von BAE Systems Millionen zu Bestechungszwecken erhalten, um damit Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Rüstungskonzerns zu beeinflussen.