Güssinger Bezirkshauptmann schuldig

Das Urteil gegen den Bezirkshauptmann von Güssing Johann Grandits lautet: Schuldspruch wegen Amtsmissbrauch. Grandits hat eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von 15.300 Euro erhalten.

Das Urteil bedeutet, dass Johann Grandits die Hälfte dieser Summe auch tatsächlich bezahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Berufung eingelegt. „Das heutitge Stafverfahren hat keinen Beweis dafür ergeben, dass der Herr Bezirkshauptmann Grandits etwas getan hat, das auch nur in die Nähe von Amtsmissbrauch kommt. Ich bin sehr enttäuscht. Daher haben wir auch Berufung angemeldet“, sagt Grandits´ Anwalt Werner Dax.

Johann Grandits vor Gericht

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Johann Grandits vor Gericht

Vorwurf: Amtsmissbrauch

Bei dem Prozess ging es um den Vorwurf von Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Meldegesetz. Mindestens 40 ungarische Schüler sind im Jahr 2009/2010 in den Gemeinden Eberau, Bildein und Moschendorf angemeldet worden ohne dort zu wohnen, so die Anklage - mehr dazu in Amtsmissbrauch: Bezirkshauptmann angeklagt.

Grandits weist Vorwurf zurück

Der Bezirkshauptmann bekannte sich nicht schuldig. Er habe am 6. Oktober 2009 einen anonymen Brief in dieser Sache bekommen, den er an den Sicherheitsdirektor, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt und die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt habe. Von der Sicherheitsdirektion sei der Auftrag gekommen, die Namen der betroffenen Schüler zu erheben.

„Das haben wir gemacht“, am 13. Oktober seien die Namen der Behörde gefaxt worden, schilderte Grandits. „Aus meiner Sicht waren keine weiteren Schritte erforderlich. Die Staatsanwaltschaft war schon dran, das Ganze schreit geradezu nach Gerichtsdelikt. Somit war die Sache für mich erledigt“, argumentierte der Bezirkshauptmann. Der besagte Aktenvermerk sei offenbar in einen anderen Akt „hineingerutscht“ und war deshalb verschwunden. Zudem habe in dieser Zeit die Angelegenheit um das geplante Erstaufnahmezentrum in Eberau seine ganze Aufmerksamkeit erfordert.

Anklage gegen Wetzelhofer rechtskräftig

Die Anklage gegen den Bürgermeister von Pama ist jetzt rechtskräftig. Josef Wetzelhofer (SPÖ) ist wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch angeklagt - Bürgermeister von Pama angeklagt. Inhaltlich geht es um die Scheinanmeldung von Schülern. Auch eine Mitarbeiterin aus dem Gemeindeamt von Pama ist angeklagt. Der Akt befindet sich bereits bei der zuständigen Richterin, der Prozesstermin steht aber noch nicht fest.