Sparen durch Verwaltungsreform

Die Verwaltungsreform und deren Umsetzung waren Thema einer Klausur von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) und seinem Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP) am Montag. Bis jetzt seien dadurch Millionenbeträge eingespart worden, heißt es.

„Aus der Krise eine Chance machen“ - mit diesem Ziel wurde zu Beginn der Legislaturperiode eine Verwaltungsreform gestartet. Dabei geht es um die Zusammenarbeit der Bezirkshauptmannschaften ebenso wie um Einsparungen in der Schul- und Gesundheitsverwaltung.

Einsparungen von vier Millionen

Mit dem eingeschlagenen Weg zeigt man sich zufrieden. So seien in den vergangenen Jahren rund 100 Mitarbeiter im Landesdienst oder in landesnahen Unternehmen eingespart worden, sagt Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ).

„So sind das nachhaltig jedes Jahr zirka vier Millionen Euro, die eingespart werden, Tendenz steigend. Hätten wir diese Einsparungen nicht getroffen, wären wir jetzt im Jahr bei zirka vier Millionen Euro mehr. Durch verschiedene Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart setzen, wird diese Tendenz steigend sein, da geht es um einen wesentlichen Millionenbetrag“, so Niessl.

Prüfung für WLV und Müllverband

Gemeinden sollen enger zusammenarbeiten, ohne bestehende kleine Strukturen zu zerschlagen. Es gehe nicht nur um Einsparungen, sondern auch um die effiziente Verwendung der Finanzmittel, etwa in landesnahen Betrieben, sagt Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (ÖVP).

„Ich als Gemeindereferent habe die Möglichkeit, den Wasserleitungsverband, aber auch den Müllverband prüfen zu lassen. Wir sind uns hier einig. Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland wird derzeit vom Rechnungshof überprüft. Wir sind uns auch einig, dass der Müllverband und der Umweltdienst Burgenland wieder vom Bundesrechnungshof überprüft werden. Das werden wir in Auftrag geben“, so Steindl.

Aus für pragmatisierte Beamte

Derzeit werde an einem neuen Dienstrecht für Amtmänner und Ärzte im Landesdienst gearbeitet, heißt es. Den pragmatisierten Beamten werde es in einem modernen Dienstrecht nicht mehr geben.