BEGAS-Affäre: Ermittlungen auch gegen Schweifer

In der BEGAS-Affäre ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den früheren BEGAS-Vorstand Reinhard Schweifer. Die Basis dafür bilden die Ergebnisse der bei der BEGAS durchgeführten Sonderprüfung.

Darin enthaltene Untreue-Vorwürfe bezögen sich auch auf Schweifer, bestätigte der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer, am Dienstag gegenüber der APA einen Bericht des „Kurier“. Demnach werden bei dem Ex-Manager unter anderem etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Bemessungsgrundlage für Provisionszahlungen geprüft.

Schweifer kämpft gegen Kündigung

In einer anderen Angelegenheit ist Schweifer selbst Kläger: Anfang 2011 war er von der BEGAS in die Vorstandsetage der BEWAG gewechselt. Im Zuge einer laufenden Sonderprüfung bei der BEGAS beendete Schweifer sein BEWAG-Vorstandsmandat im April dieses Jahres zunächst freiwillig und wurde im Juni nachträglich fristlos entlassen. Die Kündigung will er nun vor Gericht bekämpfen und die Einhaltung seines Vertrages sowie „die Erfüllung sämtlicher gerechtfertigter Ansprüche“ einklagen. BEWAG und BEGAS wurden mittlerweile zur Energie Burgenland AG fusioniert.

Erste Verhandlung am Dienstag

Die fristlose Auflösung seines Dienstvertrages sei „in keiner Weise gerechtfertigt“, hatte Schweifer in Vergangenheit betont. BEWAG-Aufsichtsratschef Josef Kaltenbacher hatte die Entlassung mit der Sonderprüfung bei der BEGAS begründet, deren Ergebnisse „Hinweise auf Unregelmäßigkeiten von Schweifer während seiner Zeit als BEGAS-Vorstand“ geliefert hätten. Kommenden Dienstag geht laut „Kurier“ die erste Verhandlungsrunde im Landesgericht Eisenstadt über die Bühne.

Über die Höhe der Forderungen Schweifers an den Ex-Arbeitgeber war vorerst nichts bekannt. Laut „Kurier“ liege ein Vorstandssalär bei monatlich rund 15.000 Euro brutto, dazu kämen bei Erfolg Boni bis zu 30 Prozent.

Urteil im Fall Lukits noch im November

In einem weiteren gerichtlichen Kampf zwischen dem Ex-BEWAG-Vorstand Hans Lukits und seinem ehemaligen Arbeitgeber könnte es bald ein erstes Urteil geben. Bei dem Zivilprozess erarbeitet die zuständige Richterin derzeit das Urteil. Hans Lukits verlangt von seinem ehemaligen Arbeitgeber rund 560.000 Euro Schadenersatz. Denn nach Meinung des ehemaligen Vorstandssprechers Luikits war die nachträgliche fristlose Entlassung nicht gerechtfertigt.

Richterin Barbara Michalek ist nun am Zug, der letzte Verhandlungstermin war am 21. September. Ein Urteil könnte gegen Ende November vorliegen - mehr dazu in Prozess Lukits gegen BEWAG vertagt.

Lukits meinte am Dienstag gegenüber dem ORF Burgenland. Er habe keine Erwartungen an das Urteil, es sei ein komplexes Thema und die Richterin müsse jetzt entscheiden. Sollte das Urteil zu seinen Ungunsten ausgehen, würde er aber berufen.

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