Wer kümmert sich um Flüchtlingskinder?

In der Erstaufnahmestelle Traiskirchen - wo kein geeignetes Betreuungsangebot vorhanden ist - müssen 13 Kinder unter 14 Jahren wohnen. Für fünf von ihnen, die im Burgenland aufgegriffen wurden, fühlt sich niemand zuständig.

Das Schicksal eines zwölfjährigen Buben aus Syrien, der von seinen Eltern am Wiener Westbahnhof zurückgelassen wurde, hat das Problem der unbegleiteten Minderjährigen wieder in den Fokus gerückt - mehr dazu in Zwölfjährigen auf Bahnhof zurückgelassen. Dieses Kind ist keine Ausnahme. Die Asylzahlen der unbegleiteten Jugendlichen, die im Verfahren bessere Chancen als Erwachsene haben und deshalb oft „vorgeschickt“ werden, steigen unaufhörlich.

Streit zwischen Land und Ministerium

Als Problem stellt sich angesichts dieser steigenden Zahlen die Betreuung der Kinder dar. Diese sollten eigentlich in geeigneten Einrichtungen wie Heimen oder Wohngemeinschaften untergebracht werden. Dennoch leben derzeit 13 Kinder in Traiskirchen. Fünf von ihnen wurden im Burgenland aufgegriffen, Innenministerium und Land streiten jetzt darüber, wer sich um sie kümmern soll: Geht es nach dem Ministerium ist die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See zuständig.

Rezar: Wir erfüllen Quote

Rezar sieht das aber ganz anders: „Wir haben uns immer konform zur 15a-Vereinbarung gehalten. Das Innenministerium ist eigenständig im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen davon abgegangen und hat hier die verfassungsrechtlich widrige Auffassung vertreten, dass die Jugendwohlfahrt hier Platz greifen würde. Das geht natürlich nicht, da wir geopolitisch natürlich im Einströmungsgebiet der Flüchtlinge liegen. Das werden wir auch so nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben im Übrigen die Quote bei den unbegleiteten Minderjährigen im Burgenland erfüllt.“ Derzeit werden drei unbegleitete Minderjährige im Burgenland betreut.

Das Innenministerium kann die Position des Burgenlandes nicht nachvollziehen. Denn eine eigene Aufnahmequote für unter 14-Jährige gebe es nicht. Rezar setzt nun auf Gespräche mit dem Ministerium.