Sieben Verletzte bei Wildunfällen

Jährlich werden viele Wildtiere auf Burgenlands Straßen verletzt und getötet. Laut Statistik Austria waren im Jahr 2011 bei sieben Wildunfällen im Burgenland sogar Personenschäden die Folge.

Insgesamt ereigneten sich österreichweit 98 Wildunfälle mit Personenschaden auf heimischen Straßen. Dabei wurden 115 Personen verletzt, eine Person getötet.

Lebensräume haben sich geändert

„Aufgrund der Feldernte haben sich die Lebensräume für Wildtiere von heute auf morgen drastisch geändert. Beim Aufsuchen neuer Lebensräume queren sie deshalb nun vermehrt die Straßen“, sagt ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb. Die meisten Wildunfälle gab es 2011 in den Monaten April und Oktober. Jeweils knapp 15 Prozent aller Wildunfälle des Vorjahres ereigneten sich in diesen Monaten.

Gefährlich: Morgen- und Abendstunden

Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und Abendstunden. „Das ist genau die Zeit, in der man zur Arbeit oder nach Hause fährt. Deshalb sollte man besonders bei Dämmerung im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern und bei bekannten Wildwechselstellen sehr aufmerksam und vorausschauend fahren“, rät der ÖAMTC-Regionalleiter.

Viele gefährliche Straßenabschnitte im Burgenland

Gerade im Burgenland gibt es viele gefährliche Straßenabschnitte. Vorsichtig sollte man vor allem auf Landesstraßen, die durch landwirtschaftliche Gebiete sowie durch Wälder führen, sein.

Ein Reh kommt selten allein

Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug ist zu achten. Sobald man ein Tier erblickt, gilt: Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten und hupen. Ergreift das Tier die Flucht, ist dennoch Vorsicht angesagt.

Wildtiere sind meist in Gruppen unterwegs. Die Möglichkeit, dass weitere Tiere folgen ist demnach sehr groß. „Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten“, sagt Rudolf Leeb. Riskante Ausweichmanöver sollte man vermeiden – damit gefährdet man sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer.

Versicherungsschutz

Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier– etwa bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen –, muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Generell gilt: Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Meldungspflicht

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.