Liste „Jetzt“ ficht Wahlergebnis an

Nach den Gemeindewahlen am Sonntag will eine Bürgerliste in Bad Tatzmannsdorf das örtliche Ergebnis anfechten und hofft, davon mandatsmäßig zu profitieren. Die Frist für Wahlanfechtungen läuft bis kommenden Montag.

Die Wahl kann nach Paragraph 76 der Gemeindewahlordnung aus zwei Gründen angefochten werden. Wegen „behaupteter Unrichtigkeit der ziffernmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses oder wegen angeblich gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren, die auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten (...)“.

Frist endet am Montag

Die Einsprüche müssen begründet werden und zunächst bei der Gemeindewahlbehörde geltend gemacht werden, die Bezirkswahlbehörde gibt sie dann binnen drei Tagen an die Landeswahlbehörde Eisenstadt weiter. Die Frist für die Einsprüche endet innerhalb von acht Tagen nach Kundmachung des Wahlergebnisses, konkret am kommenden Montag um Mitternacht.

„Jetzt“ erhebt Einspruch

Die unabhängige Bürgerliste „Jetzt“ in Bad Tatzmannsdorf erhebt nun wegen der ziffernmäßigen Ermittlung Einspruch. Es habe Fehler bei der Beurteilung gültiger oder ungültiger Stimmen gegeben, heißt es sinngemäß. Die Liste ist der Ansicht, ihr seien zu wenige Stimmen zugerechnet worden. Der Hintergrund: Es geht um ein drittes Mandat, für das - laut Liste - eine einzige Stimme fehle.

Über die Einsprüche entscheidet die Landeswahlbehörde. Dort heißt es, dass noch nichts eingetroffen sei, auch nicht aus anderen Gemeinden. Wird eine Bürgermeister- und Gemeinderatswahl von der Behörde oder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, dann muss die Landesregierung jedenfalls binnen sechs Wochen nach dieser Entscheidung eine Wiederholungswahl ausschreiben.

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