Illegale Telefon-Gewinnspiele aufgedeckt
Im konkreten Fall bekam ein Frau aus Eisenstadt etliche Anrufe von Gewinnspielfirmen aus Luxemburg, Deutschland, Liechtenstein und auch Österreich. Die in Aussicht gestellten Gewinne klangen für die Eisenstädterin verlockend, letztendlich hatte die Frau einen Schaden von 500 Euro. Sie suchte daraufhin Hilfe beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Burgenland.
Firmen mussten Beträge zurückzahlen
Die Arbeiterkammer konnte den Sachverhalt rasch klären, denn Cold-Calling-Anrufe sind seit Mai 2011 verboten und daher ungültig. Die Firmen mussten die geleisteten Spielbeträge zurückzahlen, was auch geschah. Eine Firma in Klagenfurt weigerte sich allerdings, mit der Begründung, die Frau habe eine Unterschrift geleistet. Die Unterschrift stellte sich dann allerdings als Fälschung heraus.
Obwohl die Firma jetzt die Forderungen zurückerstatten will, trudelte bei der Frau eine Inkassoforderung ein. Die AK rät den Geschädigten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, solche Verträge seien ungültig, Unterschriftenfälschung sei zudem strafrechtlich relevant. Die AK rät den Geschädigten jedenfalls zur Anzeige.
Publiziert am 05.10.2012

