Vorzugsstimmen-Vergabe richtig gemacht
Bei der Wahl am 7. Oktober bekommen die Wähler zwei Stimmzettel: Der eine für den Gemeinderat und der andere für die Wahl des Bürgermeisters. Auf dem Stimmzettel für den Gemeinderat kann der Wähler die Partei wählen und auch drei Vorzugsstimmen vergeben. So ist es bei der letzten Gemeinderatswahl durchaus vorgekommen, dass ein Kandidat auf Grund der Vorzugsstimmen vorgerückt ist. Auf dem Stimmzettel ist es möglich maximal zwei Vorzugsstimmen an einen Kandidaten zu vergeben.
Wichtiges beachten
Wichtig ist zu beachten: Vorzugsstimmen können nur an Kandidaten jener Partei vergeben werden, die angekreuzt wurde. Werden die Vorzugsstimmen an Kandidaten einer anderen Partei gegeben, so sind die Vorzugsstimmen ungültig - die Parteistimme ist gültig.
Wird keine Partei angekreuzt und werden die Vorzugsstimmen auf mehrere Parteien aufgeteilt, dann ist die Stimme komplett ungültig.
Bürgermeisterwahl
Bei der Bürgermeisterwahl ist es hingegen recht einfach. Hier ist nur der gewünschte Name anzukreuzen. Sollte am 7. Oktober bei der Wahl keiner der Bürgermeister-Kandidaten über 50 Prozent bekommen, so kommt es in der Gemeinde zu einer Stichwahl. Die zwei stimmenstärksten Kandidaten treten dann vier Wochen später, am 4. November, gegeneinander an.
Wahlzeiten
Die Wahlzeiten bei der Kommunalwahl am 7. Oktober sind in den Gemeinden recht unterschiedlich geregelt. In sieben kleinen Ortsteilen wie Sulzriegel und zum Beispiel Kleinzicken ist bereits um 10.00 Uhr Wahlschluss.
Bereits um 11.00 Uhr bzw. 11.30 uhr schließen drei Gemeinden im Bezirk Güssing ihre Wahllokale Bildein, Kleinmürbisch und Tschanigraben. Die meisten beenden die Wahl zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr. In der Landeshauptstadt in Eisenstadt kann bis 16.00 Uhr gewählt werden. Am längsten geöffnet, nämlich bis 17.00 Uhr, haben die Wahllokale in Oberpullendorf, in der Freistadt Rust und und in Wiesen.
Publiziert am 28.09.2012

