Misshandlung: Ermittlung nur gegen Eltern

Im Fall der Misshandlung eines Babys in Limbach steht nun fest: Ermittelt wird ausschließlich gegen die verdächtigen Eltern des zwei Monate alten Mädchens. Gegen die Jugendwohlfahrt wird nicht ermittelt, heißt es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, dass sich die Behörde irgendetwas strafrechtlich zuschulden kommen habe lassen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Magdalena Wehofer. Der Misshandlungsfall flog in der Kinderklinik Graz auf, als die Ärzte bei dem Baby zahlreiche schwere Verletzungen feststellten - mehr dazu in Bezirk Güssing: Baby schwer misshandelt.

Ermittlungen und Gutachten entscheidend

Die 22-jährige Mutter und der 25-jährige Vater des Kindes sind in Untersuchungshaft. sie stehen unter Verdacht, ihre kleine Tochter gequält und absichtlich schwer verletzt zu haben. Sie bestreiten diese Vorwürfe. Von der Staatsanwaltschaft werden nun Gutachten eingeholt, so Wehofer: „Erfahrungsgemäß dauert das etwa vier bis sechs Wochen.“ Auch die Polizei ermittelt weiterhin. Sind diese Gutachten da und die Ermittlungen abgeschlossen, werde entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Baby geht es den Umständen entsprechend gut

Bei dem zwei Monate alten Kind wurden bei der Untersuchung im Spital mehrere Knochenbrüche, Prellungen und Blutergüsse entdeckt. Aus der Kinderklinik Graz hieß es am Mittwochnachmittag, dass es dem schwer verletzten Mädchen den Umständen entsprechend gut gehe, es schwebe nicht in Lebensgefahr.

„Die, die das Kind verletzt haben, sind schuldig“

„Die, die das Kind verletzt haben, das sind die Schuldigen - wer auch immer das war“, sagte am Donnerstag Burgenlands Kinder- und Jugendanwalt Christian Reumann zu dem Fall der Kindesmisshandlung. Man dürfe nicht jene zu Schuldigen machen, die mehr oder weniger in die Betreuung involviert waren.

„Wenn Leute dort sind, die betreuend und kontrollierend agieren, dann gibt es keinen Grund, wieso sie etwas absichtlich übersehen sollten. Die sind ja interessiert daran, dass sie gute Arbeit leisten, weil sie ja nur Schwierigkeiten haben, wenn sie es nicht tun.“ Wie gewisse Verletzungen übersehen werden können, müsse man letztendlich auf medizinischer Ebene klären.

Kann in Ortschaften unbemerkt bleiben

Auch in den Ortschaften könne man nicht alles sehen, auch wenn im Nachhinein etwas anderes behauptet werde. Das Bild, dass sich so wie früher alles im Ort abspiele und jeder über den anderen Bescheid wisse, gebe es vielfach nicht mehr. „Wir haben so viele Pendler, oft kommen die Leute nur noch zum Schlafen heim. Das heißt, der Austausch passiert kaum. Es spielt sich viel weniger draußen ab als früher.“

Wenn Menschen nach Auffliegen solcher schrecklicher Taten behaupten, man habe sich das „eh schon immer“ gedacht, „ja dann hätten sie aber auch etwas sagen können“, sagte der Kinder- und Jugendanwalt, der seit 20 Jahren als solcher tätig ist.

„Menschen haben falsche Vorstellungen“

Heutzutage haben die Menschen zwar nach seiner Erfahrung weniger Scheu Missstände „anzuklagen“, aber oftmals falsche Vorstellungen: „Wenn ich eine Meldung mache, weil mir dieses und jenes aufgefallen ist, dann habe ich keinen Anspruch darauf, informiert zu werden, wie es weitergeht. Das unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Die dürfen nichts sagen. Und das wird dann immer so ausgelegt: Ich habe etwas gesagt und jetzt meldet sich keiner“, klärte er auf.

Wichtig ist die Meldung an sich - egal an wen sie gerichtet wird. „Wenn mir etwas komisch vorkommt, dann ist es komisch - auch wenn es nur für mich so scheint. Im Zweifelsfall würde ich das melden“, so Reumann.