VfGH: AMS-Bewerberin diskriminiert

Eine Bewerberin für die AMS-Regionalstelle Jennersdorf ist laut VfGH diskriminiert worden. Sie hatte wegen einer frauenfeindlichen Bemerkung im Zuge eines Hearings geklagt. Das Sozialministerium könnte die Sache nun teuer zu stehen kommen.

„Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der Kinder ihre Erfüllung finden?“ Diese Frage an Susanne Trobits im Zuge eines Hearings vor drei Jahren für den Leiterposten der AMS-Bezirksstelle Jennersdorf brachte den Fall ins Rollen.

Drei Männer und eine Frau als Bewerber

Für den Posten gab es mehrere Interessenten, letztlich wurden vier Bewerber - drei Männer und eine Frau - zu dem Hearing geladen. Die Bewerberin war Trobits, sie ist bereits seit 29 Jahren beim AMS beschäftigt.

Susanne Trobits

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Susanne Trobits

Was sie damals bei ihrem Bewerbungsgespräch erlebte, schilderte sie am Dienstag so: „Beim Hearing vor dem Landesdirektorium hat mich dann an und für sich nur geärgert, wie mir die Frage gestellt worden ist, na quasi: ‚Warum müssen Sie sich bewerben, können Sie a net die Erfüllung durch die Kindererziehung kriegen?‘ Da habe ich mich momentan schon ein bisserl irritiert gefühlt: Was soll die Frage jetzt?. An und für sich hat man auch dort schon vor Ort gespürt: Aha, die Entscheidung ist eh schon gefallen.“

„Vertrauen in Rechtsstaat wiedergewonnen“

Trobits ließ sich das nicht gefallen und legte beim Sozialministerium Beschwerde ein, - allerdings ohne Erfolg. Daraufhin klagte sie die Republik Österreich - als Arbeitgeber - auf Schadenersatz in der Höhe von rund 180.000 Euro. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte nun fest, dass die Südburgenländerin in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt wurde. Der negative Bescheid des Sozialministeriums ist damit aufgehoben.

„Ich hab’ wieder mein Vertrauen in den Rechtsstaat gewonnen, weil ich hab’ schon ein bisserl gezweifelt bei dem ganzen Verwaltungsverfahren.“ Denn zunächst habe das AMS Burgenland auf ihre Forderung nicht reagiert, dann habe es von der Bundesgeschäftsstelle eine Ablehnung gegeben, und auch bei der Berufung beim Sozialministerium habe sie wieder eine Ablehnung bekommen, so Trobits.

Ministerium: "Nicht zu entschuldigen

AMS-Landesgeschäftsführerin Helene Sengstbratl wollte zu diesem Fall am Dienstag nichts sagen. Norbert Schnurrer, Sprecher von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), bedauerte den Vorfall: Dieser Fall sei nicht zu entschuldigen, er sei jetzt auch ausjudiziert, und man werde jetzt auch den Vergleich mit der Betroffenen suchen.