Mann erschlug Mutter mit Hacke

In der Landeshauptstadt hat sich Montagnachmittag offenbar eine Familientragödie ereignet. Ein Mann tötete laut Polizei seine Mutter mit einer Hacke. Er ist bereits in Haft.

Die Bluttat dürfte sich laut Polizei am späten Montagnachmittag in Eisenstadt ereignet haben. „Nach dem derzeitigen Erhebungsstand ist es so, dass gestern zwischen 15.00 und 17.00 Uhr ein 33-jähriger Mann, ein unbescholtener Burgenländer, seine 65-jährige Mutter mit einer Hacke erschlagen hat. Er dürfte diese Hacke unmittelbar vor der Tat gekauft haben, wobei noch unklar ist, ob das zu diesem Zweck geschehen ist“, so Magdalena Wehofer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Eisenstädter Wohnhaus, in dem der Mord passierte

ORF

In diesem Eisenstädter Wohnhaus passierte der Mord

Täter stellte sich selbst

„Er hat sich dann gleich im Anschluss daran bei der Polizei Ruster Straße selbst gestellt. Er ist klarerweise festgenommen worden. Die Tatortarbeit ist bereits abgeschlossen, es war auch ein Gerichtsmediziner vor Ort“, so Wehofer weiter. In der Landessicherheitszentrale (LSZ) Burgenland ging der Alarm um 17.26 Uhr ein. Ein Notarztwagen wurde zum Tatort beordert. Man habe noch die Maßnahmen ergriffen, die möglich waren. Die Frau sei aber verstorben, hieß es von der Landessicherheitszentrale.

Mann psychisch krank

„Es dürfte so sein, dass der Grund der Tat in der psychischen Erkrankung des Beschuldigten liegt. Er hat sich seit 2005/2006 wegen paranoider Schizophrenie in Behandlung befunden“, sagte Wehofer über das Motiv. Es dürfte davor zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, aber eher zu einem „alltäglichen Streit“, meint Wehofer. „Der Mann dürfte immer wieder erwerbstätig gewesen sein, dürfte auch studiert haben. Trotzdem hat er bei seiner Mutter ein Zimmer bewohnt“, so Wehofer.

Man werde jetzt ein psychiatrisches Gutachten über seinen geistigen Zustand einholen, heißt es. „Wenn der Mord auf seinen geistigen Zustand zurückzuführen ist, wird es zu keiner Anklage kommen. Dann wird die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dort muss derjenige so lange verbleiben, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht“, so Wehofer.