Wer darf am 7. Oktober wählen?

Am 7. Oktober werden im Burgenland Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt. Aber wer darf überhaupt wo wählen? Diese Frage sorgt immer wieder für Diskussionen. Zuletzt in Loipersbach, wo ein FPÖ-Gemeinderat aus dem dortigen Wählerverzeichnis gestrichen wurde.

Auch im Bezirk Güssing sollen Wähler-Evidenzlisten kurz vor dem Ende der Einspruchsfrist gravierend verändert worden sein. Die Entscheidung, wer im Wählerverzeichnis steht und damit tatsächlich seine Stimme am 7. Oktober abgeben darf, ist bereits gefallen. Und zwar am 2. August. An diesem Stichtag endete die Einspruchsfrist für Wähler.

Ausschlaggebende Kriterien

Grundsätzlich sind bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl alle Männer und Frauen aktiv wahlberechtigt, die die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer der 171 burgenländischen Gemeinden ihren Wohnsitz haben.

Wohnsitzregelung

Ein Wohnsitz im Sinne der Gemeindewahlordnung liegt dann vor, wenn die Person in diesem Ort ihren Hauptwohnsitz hat oder diesen Ort zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse gemacht hat. Mindestens zwei dieser vier Punkte müssen zutreffen. Dabei genügt es, dass der Ort nur bis auf weiteres zu diesem Mittelpunkt frei gewählt worden ist.

Wahlberechtigt sind jedenfalls heuer rund 250.000 Burgenländer, die genaue Zahl soll am 5. September feststehen.