Niessl will „Kilometergeld“ für Pendler
Derzeit gibt es eine 20-Kilometer-Staffelung der monatlichen Pauschalen: Wer 20 Kilometer nach Wien pendelt und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, bekommt 123 Euro. Wer 60 Kilometer pendelt, bekommt 306 Euro. Über 60 Kilometer gibt es keine Abstufung. Das benachteilige die Südburgenländer, so Niessl.
„Für mehr Fairness“
„Wir haben schon im April im burgenländischen Landtag beschlossen, dass wir eine kilometerabhängige Pendlerpauschale, sprich Pendlergeld haben wollen, dass man für jeden gefahrenen Kilometer Geld bekommt. Denn es ist unfair, dass der Pendler das Gleiche bekommt, ob er von Mattersburg nach Wien pendelt oder von Oberwart, Güssing oder Jennersdorf. Da müsste man aufstocken. Die Finanzministerin ist gefordert das Geld von den Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer für Pendler zur Verfügung stellen. Das führt zu mehr Fairness“, so Niessl.
Reaktionen auf Forderung
Im Rahmen der geplanten Änderung des Steuersystems könne man über vieles diskutieren. Man wolle ein Steuersystem das weniger, einfacher und leistungsgerechter ist. Letztendlich sei es auch hier eine Frage des Modells und des budgetären Spielraums. Sparen und wachstumsfördernde Maßnahmen stünden dabei ganz oben, heißt es auf Nachfrage aus dem Finanzministerium.
Niessl hat für seinen Vorschlag zum kilometerabhängigen Pendlergeld großteils Zustimmung geerntet. In der ÖVP zeigt man sich erfreut über Niessls Forderung. Burgenlands ÖVP-Chef und Wirtschaftsreferent Franz Steindl will ebenfalls die Pendler entlasten. Steindl kritisiert gleichzeitig das neue Parkpickerl in Wien.
Der ÖGB fordert eine Pendlerpauschale auch für Niedrigverdiener und Teilzeitbeschäftigte. Für den ÖAAB ist eine Modernisierung der Pendlerpauschale „höchst an der Zeit“. Das BZÖ wiederum hält Niessls Vorschlag für „sozial ungerecht“, für die Grünen ist eine generelle Anhebung der Pendlerpauschale nicht mehr als eine „Alibi-Aktion“.
Das ist die Pendlerpauschale
Grundvoraussetzung für die Pendlerpauschale ist, dass man an mindestens elf von 20 Arbeitstagen im Monat zur Arbeitsstätte fahren muss. Wer weniger Tage arbeitet, hat keinen Anspruch.
Die kleine Pendlerpauschale kann geltend machen, wer mindestens 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist. Pro Jahr können so knapp 2000 Euro geltend gemacht werden.
Große und kleine Pauschale
Die große Pendlerpauschale kann beantragen, wer mindestens zwei Kilometer vom Wohnort entfernt arbeitet und wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln so gut wie unmöglich ist. Hier können maximal 3.700 Euro jährlich abgesetzt werden.
Die Pendlerpauschalen stehen übrigens auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei einer einfachen Fahrt von mehr als zweieinhalb Stunden zu. Auch bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges können die Pauschalen geltend gemacht werden.
Publiziert am 13.08.2012

