Schwarzarbeit: Raststätten im Visier
Die meisten Betreiber von Autobahn-Raststätten oder Tankstellen haben einen Vertrag mit Reinigungsfirmen. Sie sind vor allem für die Toilettenanlagen zuständig. Dafür haben die Firmen bis jetzt eine Gebühr eingehoben. Dagegen klagte die ASFINAG und bekam Recht: Anfang Juli bestimmte der Oberste Gerichtshof, dass auf Autobahn-Raststationen und Tankstellen keine Toilettengebühren mehr eingehoben werden dürfen.
Situation genauer analysieren
Dieses Urteil nahm die Finanzpolizei zum Anlass, um sich die Situation genauer anzuschauen. Zum Beispiel, ob überall das OGH-Urteil umgesetzt wird. Die Mitarbeiter der Finanzpolizei stellten fest, dass das nicht der Fall ist.
Doch was noch viel schlimmer ist: Die Beamten stellten auch fest, dass die meist ausländischen Mitarbeiter der Reinigungsfirmen illegal beschäftigt waren oder viel zu wenig Gehalt bekamen. Viele Betreiber von Raststätten zogen die Konsequenz daraus und kündigten ihren Vertrag mit der Reinigungsfirma.
Insgesamt 33 Raststationen und Tankstellen wurden kontrolliert, davon gab es 26 Beanstandungen - auch im Burgenland. Laut Finanzministerium sollen noch weitere Kontrollen durchgeführt werden.