Landtagsauflösung: Das sind die Regeln

Neuwahlen in Kärnten sind weiter Thema. Die Regelungen für eine vorzeitige Landtagsauflösung sind österreichweit unterschiedlich. Im Burgenland reicht eine einfache Mehrheit, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

Nach dem politischen Erdbeben in Kärnten muss so bald wie möglich gewählt werden, darüber sind sich dort SPÖ, ÖVP und Grüne einig. Die FPK hat vorgezogene Neuwahlen zunächst abgelehnt - mehr dazu in Opposition für Neuwahlen (kaernten.ORF.at; 31.7.2012).

Dann kam die taktische Idee, der Bund sollte die Nationalratswahl vorziehen, dann könnte es im Frühjahr gemeinsam auch die Kärntner Landtagswahl geben. Für die vorzeitige Auflösung des Landtags gelten österreichweit unterschiedliche Regelungen.

Burgenland: Mit einfacher Mehrheit möglich

Im Burgenland ist die vorzeitige Auflösung des Landtags mit einfacher Mehrheit möglich, wenn mindestens die Hälfte der 36 Abgeordneten anwesend ist.

Die Neuwahl-Hürde in Kärnten sieht so aus: Möglich ist die Landtags-Auflösung auch dort grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, tatsächlich braucht man aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Denn die Abstimmung ist nur dann gültig, wenn zumindest zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind.

Unterschiedlich geregelt

In Oberösterreich muss beim Auflösungsbeschluss die Hälfte der Landtagsabgeordneten da sein und zwei Drittel müssen dann für den Beschluss stimmen. Auch in Tirol sind zur Landtagsauflösung zwei Drittel der abgegebenen Stimmen notwendig, allerdings gibt es - anders als in Oberösterreich - keine Anwesenheitsvorschrift.

In den anderen fünf Bundesländern und im Nationalrat gelten für den Auflösungsbeschluss dieselben Regeln wie für andere Gesetzesbeschlüsse. Sie werden mit einfacher Mehrheit getroffen wenn zumindest ein Drittel der Abgeordneten anwesend ist.

Um auf das Burgenland zurückzukommen - hier gibt es die nächste reguläre Landtagswahl in drei Jahren, im Mai 2015.

Tschürtz: Keine Beteiligung an Neuwahl-Debatte

Verhaltene Rückendeckung für die FPK in Kärnten kommt von den anderen freiheitlichen Länderchefs. Der burgenländsiche FPÖ-Landesparteiobmann Johann Tschürtz, betont, dass die bestehenden Vorwürfe selbstverständlich lückenlos aufgeklärt werden müssten.

An der Neuwahl-Debatte will er sich nicht beteiligen. Die FPK sei eine von der FPÖ unabhängige Partei und müsse wissen, was sie zu tun habe, so Tschürtz.