Immer öfter Probleme bei Urlaubsansprüchen

Laut Arbeiterkammer Burgenland werden geringfügig Beschäftigte oft um ihren Urlaubsanspruch gebracht. Die AK macht nun darauf aufmerksam, dass es arbeitsrechtlich - außer bei den Kündigungsfristen - keine Unterschiede zu den übrigen Beschäftigten gibt.

„Derzeit redet anscheinend so mancher Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten ein, es stünde ihnen kein Urlaub zu“, erklärte AK-Präsident Alfred Schreiner angesichts der sich häufenden Anfragen in der AK-Rechtsberatung. Richtig sei jedoch, dass auch geringfügig Beschäftigte ebenso wie andere Teilzeitkräfte fünf Wochen Urlaubsanspruch pro Arbeitsjahr haben.

Neuer Folder gibt Auskunft

Auch die Pflegefreistellung sowie bezahlter Krankenstand würden geringfügig Beschäftigten von ihren Arbeitsgebern immer wieder verweigert. Oft würden sogar Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Abfertigung nicht bezahlt, so der AK-Präsident.

Geringfügig beschäftigt sind alle, die bis zu 376,26 Euro im Monat verdienen. Infos zu arbeitsrechtlichen Fragen für geringfügig Beschäftigte gibt es in einem neuen AK-Folder.