„Kleines Glücksspiel“: Begehrte Lizenzen
Einmal geht es um die Erlaubnis, Spielhallen mit maximal 20 Glücksspielautomaten zu betreiben. Bei den beiden anderen Lizenzen geht es darum, jeweils 60 dieser einarmigen Banditen im Einzelbetrieb aufstellen zu dürfen.
Deutscher Glücksspielriese erster Interessent
Der erste Interessent, der öffentlich seine Bewerbung für eine der drei Lizenzen bekannt gibt, kommt aus Deutschland. Der Glücksspielriese Gauselmann AG, der bereits in Ungarn Automatencasinos betreibt und pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro umsetzt, bewirbt sich für die Spielhallen-Lizenz. Er will an allen Standorten insgesamt 110 Geräte aufstellen, sagte Geschäftsführer Rolf Falke.

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Glücksspielautomat
Wie viel Umsatz man sich mit dem Betrieb von Spielcasinos im Burgenland erwarte, darüber wollte der Geschäftsführer keine Auskunft geben. Demnächst möchte man beginnen, direkt bei den Gemeinden über mögliche Standorte zu verhandeln. Die Bewerbung für Standorte in Nieder- und Oberösterreich hat der deutsche Glücksspielkonzern verloren und dagegen Einspruch eingereicht. Ob es im Burgenland klappt, entscheidet die Behörde. Die Bewerbungsfrist für die drei Lizenzen läuft noch bis zum 3. August.
Strenge Vorgaben
An die Genehmigungen für Spielautomaten, die höchstens auf eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen werden, sind strenge Vorgaben geknüpft: Minderjährige dürfen keinen Zutritt zu den Räumen haben, in denen Automaten aufgestellt sind. Außerdem muss der Betreiber zu Schulen und Jugendzentren einen Mindestabstand von 200 Metern einhalten.
Einnahmen für Sozial- und Gesundheitsbereich
Besteuert wird das kleine Glücksspiel mit einer Landesabgabe, die auf Land und Gemeinden aufgeteilt wird. Dadurch werden mehr als eine Million Euro pro Jahr erwartet, die in den Sozial- und Gesundheitsbereich fließen soll.
Kritik kommt von der Opposition: Die Grünen fordern ein generelles Verbot des kleinen Glücksspiels, da es die Spielsucht fördere und Existenzen vernichte.
Publiziert am 13.07.2012

