Fahrplan für Wahlen am 7. Oktober

Der Countdown für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl im Oktober hat begonnen. Mit dem heutigen Stichtag sind eine Reihe von Fristen verbunden, die sowohl für die Wähler als auch für die antretenden Parteien von Bedeutung sind.

Ab dem 24. Juli liegen die Wählerverzeichnisse für zehn Tage zur Einsichtnahme auf. Innerhalb dieser Frist können sich Bürger auch in das Wählerverzeichnis hinein reklamieren, falls sie nicht darin aufscheinen sollten. Wahlberechtigt sind alle Burgenländer die - sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind - am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Bürger aus anderen EU-Mitgliedsländern müssen außerdem in der Gemeindewählerevidenz eingetragen sein.

Nebenwohnsitz: Mindestens zwei Kriterien

Bei Nebenwohnsitzern muss geprüft werden, ob sie zwei von vier Kriterien für die Begründung des Wahlrechts erfüllen. Als Kriterien gelten der wirtschaftliche, berufliche, familiäre und gesellschaftliche Lebensmittelpunkt. Am 24. August müssen die Wahlvorschläge eingebracht sein. Sie werden am 9. September kundgemacht. Am 5. September soll die Zahl der Wahlberechtigten feststehen. Bei der Kommunalwahl 2007 waren 251.339 Burgenländer stimmberechtigt.

Zur Bürgermeisterwahl kann nur jemand antreten, dessen wahlwerbende Gruppe auch für den Gemeinderat kandidiert. Eine Kandidatur nur für das Amt des Bürgermeisters ist nicht möglich. Wahlzeiten und Wahllokale müssen bis zum 9. September festgesetzt werden.