Wahl 2010: FPÖ-Beschwerde abgewiesen
Rechtlich sei die Sache erledigt, heißt es von der FPÖ in einer Aussendung. Die FPÖ hatte am 8. Juni 2010 die Überprüfung der ziffernmäßigen Feststellungen der Kreiswahlbehörden in allen sieben Wahlkreisen verlangt. Die Landeswahlbehörde wies dieses Begehren am 17. Juni 2010 ab. Am 20. Juli 2011 beantragten die Freiheitlichen dann eine Wiederaufnahme des Verfahrens: Begründet wurde dies damit, dass die Liste Burgenland den Einzug in den Landtag lediglich aufgrund einer Stimme geschafft habe.
Fälschung von Wahlkarten
Außerdem sei es im Zuge der Landtagswahl zur Fälschung von Wahlkarten gekommen. Dabei berief man sich auf die Verurteilung des ehemaligen ÖVP-Bürgermeisters von Unterrabnitz - Schwendgraben, Wilhelm Heissenberger, der am 30. Juni 2011 in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden war.
VfGH nicht zuständig
Die Landeswahlbehörde wies den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig zurück. Daraufhin erhoben die Freiheitlichen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Das Höchstgericht hielt als Ergebnis seiner Prüfung in einem Beschluss vom 5. März dieses Jahres fest, dass die Beschwerde „wegen offenbarer Nichtzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zurückzuweisen“ sei. Man sei am Donnerstag vom Rechtsanwalt über diese Entscheidung informiert worden, hieß es aus dem FPÖ-Landtagsklub.
Nach Ansicht der Freiheitlichen sei der Rechtsschutz in Wahlangelegenheiten „absolut unzureichend“, so Landesparteisekretär Geza Molnar.
Publiziert am 25.05.2012

