Umfahrung Schützen: „Bau heuer möglich“

Im Streit zwischen Land Burgenland und den Esterhazy Privatstiftungen um die Umfahrung Schützen am Gebirge hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Demnach könnte noch heuer Baubeginn sein, so Straßenbaulandesrat Helmut Bieler.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sei gewährleistet, dass die Grundstücke für den Bau der Umfahrung zur Verfügung stehen, weil ein zwingendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Straßenbau-Vorhabens bestehe, sagt Bieler (SPÖ).

„Entlastung und Lärmminderung“

"Die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die verkehrliche Entlastung des Ortszentrums durch die Umfahrungsstraße wurden ebenso anerkannt wie die einhergehende Verminderung der Lärm- und Schadstoffbelastung für die Wohnbevölkerung“, so Bieler.

Er gibt sich zuversichtlich, dass mit der baulichen Umsetzung der Umfahrung Schützen am Gebirge noch heuer begonnen werden kann.

Antrag abgewiesen

Die Esterhazy Privatstiftung hatte bei der Grund-Inanspruchnahme einen Antrag um aufschiebende Wirkung beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hatte diesen Antrag abgewiesen. Mehr dazu in Streit über Umfahrung Schützen geht weiter.